Der Vergleich zwischen Geflüchteten aus Syrien und dem Irak, die zwischen 2014 und 2016 erstmals Leistungen der Grundsicherung erhielten, und jenen, die zwischen 2016 und 2018 in den Leistungsbezug eintraten, zeigt: die spätere zugezogene Gruppe hatte zu Beginn des Leistungsbezugs seltener Berufsabschlüsse, allerdings vergleichbare Deutschkenntnisse. Der Abbau beider Hemmnisse verlief dabei sehr ähnlich. Die Erwerbsbeteiligung stieg bis 2022 deutlich – und damit sank auch deren Hilfebedürftigkeit. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Die Erwerbsbeteiligung und die Beendigung der Hilfebedürftigkeit haben sich seit 2016 positiv entwickelt: So gingen im Jahr 2022 fast 60 Prozent derjenigen syrischen und irakischen Geflüchteten, die zwischen 2014 und 2016 erstmals Leistungen der Grundsicherung bezogen, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Auch ist der Anteil der Leistungsbeziehenden von rund 70 Prozent im Jahr 2016 auf etwa 30 Prozent im Jahr 2022 gesunken. Für die Geflüchteten aus Syrien und dem Irak, die zwischen 2016 und 2018 erstmals Leistungen der Grundsicherung erhielten, sind von 2018 bis 2022 ähnliche Entwicklungen erkennbar. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 verlangsamten sich der Abbau der Hemmnisse und die Arbeitsmarktintegration lediglich. Der positive Trend setzte sich bereits 2022 wieder fort. „Die Befürchtung, die Einschränkungen während der Pandemie hätten die Integrationsfortschritte zunichtegemacht, hat sich nicht bewahrheitet“, so IAB-Forscher Jonas Beste.
Mit Blick auf die Vermittlungshemmnisse verfügten syrische und irakische Geflüchtete, die zwischen 2016 und 2018 erstmals Leistungen der Grundsicherung erhielten, zu Beginn ihres Leistungsbezugs seltener über Berufsabschlüsse, jedoch über vergleichbare Deutschkenntnisse wie diejenigen, die zwischen 2014 und 2016 in den Leistungsbezug eintraten. Dabei verlief der Abbau dieser Hemmnisse in beiden Gruppen sehr ähnlich. Die sprachlichen Hemmnisse konnten schneller und stärker abgebaut werden als qualifikatorische Hemmnisse. „Der Erwerb eines Berufsabschlusses oder die Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Herkunftsland nimmt Zeit in Anspruch, sodass dieses Hemmnis erst zeitverzögert abgebaut werden kann“, erklärt Beste.
Die Studie beruht auf Daten der 16. Welle (2022) des Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS), einer jährlichen Panelbefragung der Wohnbevölkerung in Deutschland ab 15 Jahren. Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/syrische-und-irakische-gefluechtete-erfolge-bei-der-arbeitsmarktintegration-wurden-durch-die-pandemie-nur-kurz-unterbrochen.