Im Mai waren rund 20 Prozent der Beschäftigten in Deutschland in Kurzarbeit. Im Durchschnitt fielen bei den Betroffenen 58 Prozent der Arbeitszeit aus. Bei knapp der Hälfte der Kurzarbeiter stockte der Arbeitgeber durch eigene Zahlungen das Kurzarbeitergeld auf. Das zeigen aktuelle Befragungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Männer waren häufiger von Kurzarbeit betroffen als Frauen: 22 Prozent der Männer arbeiteten kurz und 19 Prozent der Frauen. Der Arbeitsausfall war dagegen bei den betroffenen Frauen mit 62 Prozent der Arbeitszeit höher als bei den betroffenen Männern mit 55 Prozent.
24 Prozent der Kurzarbeiter hatten einen Arbeitsausfall von 100 Prozent („Kurzarbeit Null“). Auch bei ihnen stockte bei fast jedem zweiten Betroffenen der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf.
Der Regionaldirektionsbezirk Baden-Württemberg war im Mai am stärksten von Kurzarbeit betroffen, gefolgt vom Bezirk Niedersachsen-Bremen. In beiden Bezirken war etwa ein Viertel der Beschäftigten in Kurzarbeit. Ebenfalls relativ stark betroffen waren die Regionaldirektionsbezirke Hessen und Bayern mit etwa 22 und 21 Prozent. Rheinland-Pfalz-Saarland und Berlin-Brandenburg wiesen mit 18 und 17 Prozent einen etwas geringeren Anteil an Kurzarbeitern auf.
Beschäftigte in Haushalten ab einem Netto-Haushaltseinkommen von 3.000 Euro monatlich waren seltener in Kurzarbeit. Das gleiche gilt für Beschäftigte, die die Möglichkeit hatten, von zu Hause zu arbeiten.
Im Vergleich zu Beschäftigten mit einer abgeschlossenen Ausbildung waren sowohl Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung als auch Beschäftigte mit Hochschulabschluss weniger von Kurzarbeit betroffen.
Die IAB-Studie ist online abrufbar unter www.iab-forum.de/kurzarbeit-in-der-corona-krise-wer-ist-wie-stark-betroffen. Datengrundlage ist eine Online-Befragung des IAB, an der rund 11.500 Personen zwischen dem 8. und dem 25. Mai teilnahmen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die erwerbstätige Bevölkerung in Deutschland ohne Selbständige und Beamte. Daten auf Grundlage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Zahl der Kurzarbeiter und zum damit verbundenen Arbeitsausfall liegen immer erst nach einigen Monaten vor, weil die Betriebe zunächst die Abrechnungen für das Kurzarbeitergeld vornehmen müssen.