Im Rahmen der IAB-Stellenerhebung werden Betriebe einmal jährlich zu konkreten sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen befragt. Auf dieser Basis lassen sich repräsentative Aussagen zu Ausmaß von Befristungen und damit verbundenen Sachgründen bei sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen treffen. Die zentralen Ergebnisse werden jährlich aktualisiert und an dieser Stelle publiziert.
Jahr: 2016
Substituierbarkeitspotenzial für Berufe in Baden-Württemberg und in den Kreisen
Die vorliegende Datei stellt für die Kreise in Baden-Württemberg das Substituierbarkeitspotenzial differenziert nach den Anforderungsniveaus und für Berufssegmente dar. Das Substituierbarkeitspotenzial beziffert anhand des Anteils von Routinetätigkeiten an den Kerntätigkeiten der Berufe, wie groß das Einsatzpotenzial digitaler Technologien jeweils ist. In den Tabellenblättern finden sich für höhere Aggregationsebenen (Segmente, Anforderungsniveaus) Zahlen entweder zum durchschnittlichen oder zum hohem Substituierbarkeitspotenzial für die Kreise in Baden-Württemberg. Das durchschnittliche Substituierbarkeitsrisiko errechnet sich anhand des durchschnittlichen Anteils ersetzbarer Routinetätigkeiten, z.B. im betrachteten Berufssegment. Demgegenüber beschreibt das hohe Substituierbarkeitsrisiko den Anteil der Beschäftigten, z.B. unter den Fachkräften oder in einer Region, die in Berufen arbeiten, in denen mehr als 70 Prozent der Tätigkeiten auch durch digitale Technologien auszuführen und damit also prinzipiell ersetzbar sind.
Auswertungen aus dem IAB-Projekt „Situation atypisch Beschäftigter und Arbeitszeitwünsche von Teilzeitbeschäftigten“ zum Thema „Arbeit auf Abruf“
Bei Arbeit auf Abruf (§12 Teilzeit- und Befristungsgesetz) wird die konkrete Lage und
Dauer der Arbeitszeit in der Regel nicht bzw. nur grob vereinbart. Der Arbeitgeber ruft
Teile der Arbeitsleistung der Beschäftigten entsprechend dem Arbeitsbedarf ab. Durch
Tarifverträge kann von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden.