Zum 1. April 2024 traten neue Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG) in Kraft, die auch die „Ausbildungsgarantie“ betreffen.
Förderberechtigt sind junge Menschen in Regionen „mit einer „erheblichen Unterversorgung“ an Ausbildungsplätzen. Die Feststellung einer „Unterversorgung an Ausbildungsplätzen“ soll durch die Agenturen für Arbeit unter Einbeziehung der Sozialpartner erfolgen, der Gesetzgeber legt dafür aber keine maßstabbildenden Indikatoren fest. Bei der Umsetzung der Ausbildungsgarantie ist die Bewerber-Stellen-Relation Leitindikator. Es können aber auch weitere Indikatoren hinzugezogen werden. Bereits im Gesetzgebungsverfahren 2023 hat das IAB zusammen mit der Statistik der BA einen Vorschlag zur Identifikation unterversorgter Regionen geliefert. Dieser wird jetzt aktualisiert.
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Erhebungszeitraum
2024
Veröffentlichungsdatum
7.11.2025
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