Zum Jahresbeginn 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli 2023 wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung.
Das Evaluationsprogramm des IAB ist inhaltlich breit aufgestellt und stützt sich auf eine ebenso breite Basis aus Prozess- und Befragungsdaten. Damit soll es dem grundlegenden Reformanspruch des Bürgergeld-Gesetzes und seinen diversen Einzeländerungen gleichermaßen Rechnung tragen. Entsprechend werden neben den Rechtsänderungen, die in der Evaluationsklausel genannt werden, auch die weiteren gesetzlichen Neuerungen im Bereich der Vermittlung und Förderung in die Analyse einbezogen. Im Fokus steht die Umsetzung der Bürgergeld-Reform durch die Jobcenter, ihre Bewertung durch die Leistungsberechtigten sowie ihre Wirkung auf relevante arbeitsmarktpolitische Zieldimensionen. Das Evaluationsprogramm setzt sich aus mehr als zwanzig Einzelprojekten zusammen. Im Zuge der Verabschiedung des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz wurden auch die Änderungen im Bereich der Leistungsminderungen in das bestehende Programm integriert.
Die Koordination des Projektverbunds liegt bei der Stabsstelle Forschungskoordination.
Weitere Informationen
- Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (IAB-Forschungsbericht 06/2023)
- Themendossier zur IAB-Evaluation der Bürgergeld-Reform