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Fünf Münzstapel stehen treppenförmig angeordnet auf einem Holztisch, im Hintergrund unscharfes Blattwerk. Auf jedem Münzstapel steht ein Holzwürfel mit einem lachenden Smiley-Symbol. Eine Hand setzt einen weiteren Würfel auf den letzten und höchsten Stapel.

Befristete Arbeitsverträge: Keine negativen Lohneffekte beim Übergang in befristete Beschäftigung

Befristete Verträge müssen sich nicht unbedingt nachteilig auswirken, sind aber aus Sicht der Beschäftigten nicht vorzuziehen.

Befristete Arbeitsverträge gelten im Vergleich zu unbefristeten Verträgen als weniger attraktiv. Eine aktuelle IAB-Studie zeigt jedoch, dass sich befristete Verträge nicht unbedingt nachteilig auswirken müssen, wenngleich unbefristete Verträge aus Sicht der Beschäftigten vorzuziehen sind. Entscheidend sind vor allem die weitere Laufbahn und berufliche Entwicklung – weniger der Vertragstyp. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten lohnt ein differenzierter Blick auf die unterschiedlichen Beschäftigungsformen. Sowohl der Wechsel von befristeter in unbefristete Beschäftigung als auch umgekehrt führt nicht zu Lohnabschlägen. Zudem bieten beide Vertragsformen für Arbeitslose ähnliche Eingliederungschancen.

Bild: adobestock/surasak