Mit dem 2023 in Kraft getretenen Bürgergeld-Gesetz wurde §12a des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II), die Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Rentenleistungen nach dem 63. Geburtstag, – zunächst befristet bis Ende 2026 – ausgesetzt. Mit dieser Gesetzesänderung soll das Erwerbspotenzial älterer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, über das bislang nur wenig bekannt ist, besser ausgeschöpft werden.
IAB-Forschungsbericht 19/2025 - Ältere Leistungsberechtigte in der Grundsicherung
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