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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.iab.de.

Eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte dieser Erklärung finden Sie auch in Leichter Sprache.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Diese Internetseite wurde komplett neu-gestaltet. Da die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen für uns einen hohen Stellenwert hat, haben wir bei der Entwicklung auf größtmögliche Barrierefreiheit geachtet. Aktuell befinden wir uns im Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen, ein unabhängiger BITV-2.0-Test ist Mitte Oktober 2022 erfolgt. Die Barrierefreiheitserklärung im Sinne der einschlägigen Rechtsnormen wird derzeit überarbeitet.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Farbkontraste werden zeitnah angepasst.
  • PDF-Dokumente werden in der Regel in einer barrierefreien Version zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch eine solche ersetzt.
  • Excel-Dokumente sind derzeit noch nicht barrierefrei. Diese werden, soweit möglich, zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegen eine barrierefreie Fassung ausgetauscht.
  • Archivierte Publikationen, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht worden sind, sind nicht barrierefrei.
  • Die Gebärdensprachvideos zur Navigation und zu den Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgereicht.

Falls Sie eine bestimmte Datei von uns benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: IAB.Internetbuero@iab.de.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29.08.2022 erstellt.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.