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Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 17.02.2026

Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter verläuft deutlich schneller als bei früheren Fluchtkohorten

Mehr als drei Jahre nach Beginn der Fluchtbewegung aus der Ukraine zeigen sich deutliche Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration in Deutschland. Rund dreieinhalb Jahre nach dem Zuzug sind rund 50 Prozent der ukrainischen Geflüchteten beschäftigt. Damit verläuft die Arbeitsmarktintegration deutlich schneller als bei früheren Fluchtkohorten. Das zeigen Ergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf Basis der IAB-BAMF-SOEP-Befragung. Diese ermöglicht repräsentative Aussagen über Geflüchtete, die seit Beginn des Angriffskriegs im Februar 2022 bis August 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind. Für die vorliegende Studie wurde die Befragung erstmals mit administrativen Beschäftigungsdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) verknüpft.

Ein wichtiger Treiber der schnelleren Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter ist der frühe Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Integrations- und Sprachkursen sowie arbeitsmarktpolitischer Beratung und Förderung. Geflüchtete, die ab Juni 2022 nach Deutschland kamen und unmittelbar in das SGB-II-System eingebunden waren, fanden schneller eine erste Beschäftigung und nahmen früher an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil als Personen, die in den ersten Kriegsmonaten vor der Integration in die Förderstruktur der Jobcenter einreisten. Dieser Vorsprung hält auch im weiteren Erwerbsverlauf an. „Der frühe und systematische Zugang zu Jobcentern und Förderangeboten beschleunigt den Einstieg in Beschäftigung deutlich“, so IAB-Forscher Philipp Jaschke. „Die seit Juni 2022 Zugezogenen profitieren besonders davon – ein deutlicher Hinweis auf die zentrale Rolle institutioneller Rahmenbedingungen für die Integration“.

Auch die Einkommensentwicklung fällt vergleichsweise positiv aus. Vollzeitbeschäftigte Ukrainer*innen erreichen nach knapp drei Jahren etwa 72 Prozent des Medianverdienstes aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland – ein Niveau, das bei früheren Fluchtmigrationen erst nach deutlich längerer Zeit erreicht wurde. Gleichzeitig bleibt der Niedriglohnanteil hoch, und viele Haushalte beziehen weiterhin ergänzende Leistungen: Rund 40 Prozent der Beschäftigten sind nach fast drei Jahren zusätzlich auf das Bürgergeld angewiesen. Die Anteile der Personen, die im Beobachtungszeitraum mindestens einmal eine Beschäftigung aufgenommen haben, liegen deutlich über den aktuellen Beschäftigungsquoten – insbesondere bei Männern. Dies deutet auf weniger stabile Erwerbsverläufe hin, bei denen Beschäftigungen nicht durchgehend aufrechterhalten werden.

Unterschiede zeigen sich zudem in der Arbeitsmarktintegration zwischen Frauen und Männern. Etwa die Hälfte der geflüchteten Frauen lebt mit minderjährigen Kindern zusammen, häufig ohne Partner im Haushalt. Entsprechend treten Frauen langsamer in den Arbeitsmarkt ein als Männer: Dreieinhalb Jahre nach dem Zuzug haben 64 Prozent der Männer, aber nur 55 Prozent der Frauen ihren ersten Job aufgenommen. „Die Arbeitsmarktintegration verläuft insgesamt erfolgreich, aber nicht für alle gleichermaßen“, so IAB-Forscher Simon Wagner. „Ohne bessere Kinderbetreuung und gezielte Förderung qualifikationsadäquater Beschäftigung haben insbesondere Frauen langfristige Nachteile.“ So sind Männer häufiger als Frauen in Fachkraftpositionen tätig. Sie arbeiten überwiegend in fertigungs- und fertigungstechnischen Berufen, im Verkehrs- und Logistiksektor sowie im Bau- und Ausbaugewerbe. Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit, in Helfertätigkeiten und in Berufen geprägt durch Nicht-Routinetätigkeiten, wie etwa im Lebensmittel- und Gastgewerbe oder in Reinigungsberufen. Ein erheblicher Teil der beschäftigten ukrainischen Geflüchteten arbeitet zudem in systemrelevanten Berufen, die für die Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen unverzichtbar sind. Rund ein Fünftel ist in Engpassberufen tätig, in denen Fachkräfte besonders stark nachgefragt werden.

Künftig sollen seit April 2025 eingereiste und neu einreisende ukrainische Geflüchtete nicht mehr automatisch in den Rechtskreis des SGB II einmünden, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. „Durch den Rechtskreiswechsel für neu eingereiste ukrainische Geflüchtete könnte arbeitsmarktpolitische Förderung erst später und weniger koordiniert einsetzen, so dass die Arbeitsmarktintegration langsamer verlaufen könnte“, so Yuliya Kosyakova, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung. Einschränkungen beim frühzeitigen Zugang zu Integrations- und Sprachkursen könnten diesen Effekt zusätzlich verstärken, da Sprachförderung ein zentraler Faktor für schnelle und stabile Arbeitsmarktübergänge ist. „Bei der Arbeitsmarktintegration kommt es nicht nur auf die Anreize, sondern auch auf die institutionellen Strukturen an. Entscheidend für den weiteren Verlauf sind stabile rechtliche Rahmenbedingungen, eine frühe und kontinuierliche Förderung sowie der gezielte Abbau geschlechtsspezifischer Hürden“, so Kosyakova weiter.

Datengrundlage

Die Studie basiert auf einer Verknüpfung von Befragungsdaten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten mit den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) aus den Registerdaten der Bundesagentur für Arbeit. Die kombinierten Daten ermöglichen belastbare Analysen zu Beschäftigung, Verdiensten, Leistungsbezug und arbeitsmarktpolitischer Förderung sowie zur Dynamik von Erwerbsverläufen über mehrere Jahre hinweg, differenziert nach individuellen Merkmalen wie Geschlecht, Haushaltskontext und Zuzugszeitpunkt.

Der IAB-Kurzbericht ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-03.pdf.