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Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 05.08.2025

Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro betrifft mehr als jede achte Neueinstellung

Rund 13 Prozent der Neueinstellungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden unterhalb von 13,90 Euro vorgenommen. Damit sind Neueinstellungen deutlich häufiger von der geplanten Mindestlohnerhöhung betroffen als alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 5 Prozent. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Neueinstellungen in sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung sind mit 16,7 Prozent stärker von der Mindestlohnerhöhung betroffen als solche in Vollzeitzeitbeschäftigung mit 11,9 Prozent. Regional betrachtet liegt der Anteil in Ostdeutschland mit 14,7 Prozent über dem Durchschnitt, während er in Westdeutschland mit 12,6 Prozent leicht darunter liegt. „Betriebe passen die Beschäftigung erfahrungsgemäß eher dadurch an, dass sie seltener neu einstellen, statt Kündigungen auszusprechen. Daher ist es besonders wichtig,  inwiefern Neueinstellungen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind“, erklärt IAB-Forscher Martin Popp.

Bei den sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sind insbesondere die Land­ und Forstwirtschaft sowie das Gastgewerbe von der Mindestlohnerhöhung betroffen. Hier erhalten zum 31. Dezember 2025 mit 53,2 Prozent etwas mehr als die Hälfte der neu eingestellten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten einen Stundenlohn unter 13,90 Euro. Auch die Wirtschaftszweige „Gastgewerbe“ und „Energieversorgung“ weisen mit 35,3 Prozent beziehungsweise 24,1 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Anteil auf.

Insgesamt rund 10 Prozent aller Jobs, das heißt sowohl neu begonnener als auch bestehender Beschäftigungsverhältnisse, werden von der nächsten Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 betroffen sein. Die anschließende Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2027 würde hochgerechnet mit rund 12 Prozent einen geringfügig höheren Anteil an Jobs betreffen.

Die Mindestlohnerhöhungen spielen dabei insbesondere für  Minijobs eine große Rolle. Die Anpassung des Mindestlohns auf 13,90 Euro würde hochgerechnet etwa 39 Prozent der Minijobs betreffen. Dagegen liegen die Anteile der betroffenen sozialversicherungspflichtigen Teil- und Vollzeitjobs bei rund 9 Prozent beziehungsweise 3 Prozent. „Von den beschlossenen Mindestlohnerhöhungen wird in den kommenden Jahren somit ein spürbarer Einfluss auf die Entlohnung im Niedriglohnbereich ausgehen“, so Nicole Gürtzgen, Leiterin des Forschungsbereichs Arbeitsmarktprozesse und Institutionen am IAB.

Die Studie beruht unter anderem auf Daten aus der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Befragung von knapp 16.000 Betrieben in Deutschland, die seit 1989 jeweils im vierten Quartal eines Jahres durchgeführt wird. Die Lohninformationen aus der IAB-Stellenerhebung  sowie aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes aus dem April 2024 werden mit Annahmen zum Lohnwachstum fortgeschrieben. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-15.pdf.