Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sichert mit dem Bürgergeld das Existenzminimum von Erwerbsfähigen und ihren Angehörigen. Die Leistungen werden gewährt, wenn der Lebensunterhalt nicht vollständig aus dem eigenen Einkommen und Vermögen oder den Mitteln der Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft finanziert werden kann. Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges gilt eine einjährige Karenzzeit beim Vermögen. Innerhalb der Karenzzeit bleiben für die erste Personen Vermögenswerte bis 40 Tausend Euro und für jede weitere Person in einer Bedarfsgemeinschaft 15 Tausend Euro bei der Prüfung eines Anspruchs unberücksichtigt.
Der vorliegende Forschungsbericht führt erste Ergebnisse zur Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im SGB II aus Befragungen der Erwerbsbevölkerung und von Jobcentermitarbeitern zusammen und gibt Hinweise zur Relevanz verschiedener Vermögensgrenzen für die Bedürftigkeit nach SGB II in der Bevölkerung basierend auf Mikrosimulationsergebnissen.
IAB-Forschungsbericht 14/2025: Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im Bürgergeld