Seit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) im Jahr 2020 ist der Anteil an Frauen und jüngeren Menschen unter den zu Erwerbszwecken aus Nicht-EU-Staaten Eingewanderten gestiegen. Der Anteil von Erwerbsmigrant*innen mit beruflichen Abschlüssen sank dagegen. Die Erwerbsmigrant*innen berichten häufig von hohen Einwanderungshürden und Diskriminierungen in Deutschland. Das zeigt eine am Freitag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Zwischen 2010 und 2019 stieg die Erwerbsmigration aus Drittstaaten von 30.000 auf 64.000 Personen pro Jahr und, nach einem Rückgang während der COVID-19-Pandemie, weiter auf 72.000 Personen im Jahr 2023. Der Anteil von jüngeren Personen zwischen 18 und 31 Jahren, die nach Einführung des FEG einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken erhielten, stieg von 42 Prozent auf 61 Prozent. Auch Frauen erhielten mit 39 Prozent häufiger einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken. Vor der Einführung des FEG lag dieser Wert noch bei 30 Prozent.
Der Anteil von Hochschulabsolvent*innen stieg von 38 Prozent in der Kohorte vor März 2020 auf 62 Prozent in der Kohorte danach, während der Anteil mit beruflichen Abschlüssen von rund 19 Prozent auf 11 Prozent sank. Dies deutet weiter auf höhere Einwanderungshürden für Personen mit beruflichen Abschlüssen hin. „Der Nachweis der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse, vor allem in nicht reglementierten Berufen, ist langwierig, während Hochschulabschlüsse international besser vergleichbar sind“, erläutert IAB-Forscherin Tanja Fendel.
Im ersten Jahr nach dem Zuzug sind insgesamt 92 Prozent der seit 2017 zu Erwerbszwecken eingewanderten Frauen und Männer sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder in Ausbildung beziehungsweise Praktikum. Zu Erwerbszwecken zugezogene Frauen sind zudem deutlich häufiger in Vollzeit erwerbstätig als andere aus dem Ausland stammende oder auch deutsche Frauen. Auch fünf Jahre nach dem Zuzug bleiben die Beschäftigungsquoten hoch: Der Anteil der vollzeitbeschäftigten Frauen und Männer beträgt 75 beziehungsweise 86 Prozent. Mit 47 Prozent lag die Beschäftigungsquote der gesamten ausländischen Bevölkerung in Deutschland 2022 deutlich darunter. Auch die deutschen Staatsangehörigen erreichten mit 65,5 Prozent nicht den Wert der Erwerbsmigrant*innen.
Als häufigste Quelle, um sich über Deutschland als Einwanderungsland zu informieren, wurden persönliche Kontakte zu Personen genannt, die bereits in Deutschland leben. „Deren Erfahrungen können damit entscheidend zur Wahrnehmung Deutschlands als attraktives Ziel für Fachkräfte beitragen“, so IAB-Forscher Boris Ivanov. „Jedoch berichteten 56 Prozent der Erwerbsmigrant*innen von Diskriminierung in mindestens einem Lebensbereich.“ Unter ihnen fühlten sich 40 Prozent bei der Wohnungssuche diskriminiert, 21 Prozent nahmen Benachteiligungen am Arbeitsplatz wahr. Weniger häufig berichteten die Befragten im Umgang mit Institutionen wie Schulen, Einrichtungen des Gesundheitssystems oder der Polizei von Diskriminierungen. Gut ein Fünftel fühlte sich jedoch beim Umgang mit Ämtern oder Behörden benachteiligt.
Trotz der gesetzlichen Änderungen infolge des FEG existieren weiterhin bürokratische Hürden bei der Visumserteilung, der Anerkennung beruflicher Abschlüsse und der Einwanderung im Familienkontext. „Es ist wichtig anzuerkennen, dass Einwanderungsentscheidungen oft gemeinschaftlich von Familien getroffen werden“, so Ivanov. „Eine ganzheitliche Betreuung des Einwanderungsprozesses, der auch die Jobsuche der Partner*innen, die Kinderbetreuung und Wohnungssuche berücksichtigt, könnte die Einwanderung nach Deutschland unterstützen“, resümiert Fendel.
Die Auswertungen basieren auf den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB und der IAB-SOEP-Migrationsstichprobe und beziehen sich auf Personen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren, deren letzter Zuzug 2017 oder später erfolgte. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-21.pdf.