Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts steht die Befürchtung im Raum, dass das sogenannte Normalarbeitsverhältnis als unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Vollzeitbeschäftigungsverhältnis in Deutschland zugunsten von „atypischen“ Beschäftigungsformen wie Befristungen, Leiharbeit, freie Mitarbeit und Teilzeit an Bedeutung verliert.
Das Normalarbeitsverhältnis erweist sich jedoch in jüngerer Zeit als relativ robust. Befristete Arbeitsverträge verlieren zuletzt an Bedeutung, Leiharbeit und freie Mitarbeit bewegen sich auf stabilem, aber niedrigem Niveau im Bereich von jeweils etwa zwei Prozent der Beschäftigten. Einzig Teilzeitbeschäftigung gewinnt kontinuierlich und zunehmend an Bedeutung.
Angesichts des strukturellen Wandels und des steigenden Arbeits- und Fachkräftebedarfs lassen sich in Bezug auf atypische Erwerbsformen drei Ziele formulieren, um Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten und Betriebe an volatile und strukturelle Herausforderungen sicherzustellen: erstens die Erhöhung des Arbeitsvolumens von unfreiwillig Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten, zweitens die Stärkung interner betrieblicher Flexibilität sowie drittens die Schaffung adäquater Schutzmechanismen und Rahmenbedingungen für bislang weniger abgesicherte Erwerbsformen.
IAB-Forschungsbericht 23/2023: Atypische Beschäftigung im Strukturwandel
Begleitende Datentabellen:
- Erwerbsstrukturen im Wandel – Daten aus dem IAB-Betriebspanel
- Befristete Beschäftigung in Deutschland 2022
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