Mit dem Bürgergeld-Gesetz nimmt die Bundesregierung wesentliche Veränderungen bei der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und initiiert eine Abkehr von Elementen der arbeitsmarktpolitischen Aktivierung und eine Stärkung von partizipativen und auf Kooperation beruhenden Elementen in der Beziehung zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehenden.
Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf Basis wissenschaftlicher Befunde auf die Pläne zur Gestaltung des Eingliederungsprozesses und der Leistungsminderungen, zur Leistungshöhe sowie zum Zugang zu Grundsicherungsleistungen, zur Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, zur Stärkung von Weiterbildungsanreizen, zur vorzeitigen Entfristung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sowie zur Einführung einer ganzheitlichen Betreuung in § 16k SGB II ein.
„Die Erhöhung des Regelsatzes erscheint angemessen“ ein Interview mit Kerstin Bruckmeier und Ulrich Walwei im IAB-Forum