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Auf einem Holztisch liegen gestapelt unten ein Laptop, darauf ein Tablet und oben ein Smartphone.

Viele Personen im SGB-II-Leistungsbezug verfügen ausschließlich über mobile Endgeräte

Für viele Personen im Grundsicherungsbezug stellt das Smartphone die einzige Zugangsmöglichkeit zum Internet dar.

Die meisten Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, verfügen inzwischen über einen Zugang zum Internet. Vor allem bei älteren und gering gebildeten Leistungsbeziehenden ist dies mitunter jedoch nicht der Fall. Für viele Leistungsbeziehende stellt zudem das Smartphone die einzige Zugangsmöglichkeit zum Internet dar. Daher ist ein Teil der Kundinnen und Kunden bei Dienstleistungen der Jobcenter weiterhin auf Offline-Angebote angewiesen.

Bild: neirfy/stock.adobe.com