Seit der Einführung des Teilhabechancengesetzes steht den Jobcentern mit § 16i SGB II eine Förderung zur Verfügung, die der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahekommt. Die Jobcenter begrüßen das neue Instrument, in seiner Deutung und Umsetzung zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede.
IAB-Kurzbericht 10/2023: Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument