Mit dieser Stellungnahme beurteilen die Autoren den Beschluss auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und gehen insbesondere auf die Lohn-und Beschäftigungswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns ein. Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen.
Die betroffenen Personen werden eine spürbare Steigerung ihrer Stundenlöhne erfahren, die das Ausmaß des Niedriglohnsektors und der Lohnungleichheit in Deutschland weiter verringern wird. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass die steigende Lohnkostenbelastung Anpassungsdruck erzeugt, der sich in Beschäftigungsabbau, reduzierten Arbeitszeiten oder Betriebsschließungen niederschlagen kann. Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung markiert einen wichtigen, zugleich aber nicht risikolosen Schritt: Sie stärkt die Stundenlöhne am unteren Rand und geht für die Betriebe mit dem neuen Ziel der Orientierung an 60 Prozent des Bruttomedianlohns mit erheblichen Anpassungserfordernissen einher.
IAB-Stellungnahme 1/2025: Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung
Bild: Panther Media / Hermann Otto Feis

