Mit dem Teilhabechancengesetz wurden zum Jahresbeginn 2019 mit den § 16i und e SGB II neue Möglichkeiten zur Förderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen eingeführt. Insbesondere der § 16i fand aufgrund der Zuschusshöhe und der Fokussierung auf Menschen, die sehr lange arbeitslos waren, große Aufmerksamkeit. Dies galt umso mehr, als die Soziale Teilhabe explizit als Ziel neben der Vermittlung in Arbeit genannt wurde und vergleichbare Regelinstrumente über Jahre nicht verfügbar waren. Einige Beobachter sprachen bereits von der Schaffung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ oder gar einem „Paradigmenwechsel“ im SGB II.
Das IAB evaluiert die Einführung des §16i. Die Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Tagung vorgestellt, kritisch diskutiert und um die Perspektiven der gesellschaftlichen, administrativen und politischen Praxis ergänzt. Besondere Aufmerksamkeit finden dabei die Fragen:
- Welche Rolle haben die beiden Zielsetzungen Soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration in der Praxis?
- Inwiefern wurden die Zielsetzungen erreicht?
- Wie wurden Coaching und Weiterbildung umgesetzt und ggf. künftig weiter verbessert?
- In welchem Maße haben Frauen und Männer von dem Instrument profitiert – und warum?
- Wie wird das Verhältnis beider Instrumente zu anderen Instrumenten im SGB II bestimmt?
- Wie kann gegebenenfalls die künftige Finanzierung des Instrumentes sichergestellt werden und wie können hierfür die aus ihm resultierenden Einsparungen bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes genutzt werden?
- Ist das Förderinstrumentarium des SGB II ausreichend, um Langzeitarbeitslosigkeit erfolgreich zu begegnen?
Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion dieser Fragen zu beteiligen.