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Einwanderungs-Panelstudie Deutschland – Online-Befragung neuer Erwerbs- oder Ausbildungsmigranten und -migrantinnen

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einwanderungs-Panelstudie Deutschland,

wir begrüßen Sie auf unseren Informationsseiten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt eine Online-Befragung durch, die neu zuwandernde Fach- und Bildungskräfte ab der Visumerteilung begleitet. Hier möchten wir Sie über die Hintergründe der Befragung und den weiteren Verlauf informieren.

Befragt werden Inhaberinnen und Inhaber ausgewählter Visa, unter anderem Chancenkarte, EU-Blaue Karte, Fachkräfte sowie Ausbildung und Studium. Die Teilnahme ist freiwillig und vertraulich. Der Zugangslink zur Online-Befragung befindet sich in der E-Mail der Auslandsvertretung des Auswärtigen Amts, die Sie bei Erteilung Ihres Visums über das Auslandsportal erhalten. Etwa sechs Monate nach dem Erstinterview folgt dann eine zweite Befragung. So können wir geplante Schritte, tatsächliche Erfahrungen und auch Nicht-Einreisen oder frühe Ausreisen abbilden.

Mit Ihrer Einwilligung können Ihre Angaben pseudonym mit den Integrierten Erwerbsbiografien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung verknüpft werden. Die Datenerhebung erfolgt streng nach den geltenden Datenschutzvorgaben.

Die Online-Befragung ist mobil nutzbar und in mehreren Sprachen verfügbar, darunter Deutsch, Englisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch, Türkisch, Serbisch und Albanisch. Ihre Teilnahme hilft, Fachkräftemigration evidenzbasiert zu gestalten und Unterstützungsangebote weiterzuentwickeln.

Informationen über die Verwendung der Daten finden Sie in den Datenschutzinformationen zur Einwanderungs-Panelstudie Deutschland

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscher*innen: iab.projektfeg20@iab.de

FAQ - Häufig gestellte Fragen

1. Mit welchen Themen beschäftigt sich die Einwanderungs-Panelstudie Deutschland?

Die Befragung ist Teil des Forschungsprojekts Evaluation des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. In diesem Projekt werden die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung), in Kraft seit dem 18. November 2023, analysiert. In diesem Rahmen wird untersucht, welche Herausforderungen bei der administrativen Umsetzung des Gesetzes, insbesondere aus der Sicht von Zugewanderten, vor und nach ihrer Einwanderung, existieren. Des Weiteren wird die Arbeitsmarktintegration der neu zugewanderten Fach- und Arbeitskräfte eingehender analysiert.

2. Wer kann an der Befragung teilnehmen?

Unsere Befragung richtet sich an Personen mit einem Erwerbs- oder Ausbildungsvisum, die vor Kurzem ihr Visum für Deutschland erhalten haben. Befinden sich diese noch im Ausland, interessieren uns ihre beruflichen Pläne und Erwartungen vor der Einreise nach Deutschland sowie die ersten Schritte, die sie bereits eingeleitet haben. Nach der Einreise möchten wir erfahren, wie der berufliche Einstieg verläuft und welche Erfahrungen bislang gemacht wurden. Antworten zu diesen Fragen liefern wertvolle Erkenntnisse für die Forschung am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Für die Teilnahme an der zweiten Welle unserer Studie, müssen Befragte uns bei der ersten Befragungswelle im Jahr 2026 Ihre Bereitschaft erteilt haben, um ein halbes Jahr später wieder kontaktiert zu werden. Hierfür haben sie uns ihre E-Mailadresse mitgeteilt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und eine Einwilligung zur Kontaktaufnahme kann jeder Zeit widerrufen werden.

Leider ist es nicht möglich, dass andere interessierte Personen, die keine Einladung erhalten haben, an der Studie teilnehmen.

3. Warum ist meine Teilnahme so wichtig?

Indem Menschen Informationen über Ihre Lebenssituation in dieser Befragung teilen, können Forscherinnen und Forscher am IAB die Bedürfnisse und Herausforderungen im Visumsprozess, bei der Einreise und generell im Leben in Deutschland besser erkennen und verstehen. Je mehr Personen an dieser Befragung teilnehmen, desto genauer und umfassender wird das Bild darüber, wie sich das Leben und die Arbeit von zugewanderten Menschen in Deutschland entwickelt. Ihre Unterstützung ist somit von großer Bedeutung. Ihre Erfahrungen und die fundierten Empfehlungen, die wir daraus ableiten, helfen politischen Entscheidungsträgern. So können wir Verbesserungspotenziale im Gesetz erkennen und die Fachkräfteeinwanderung optimieren.

4. Wer ist an dem Gesamtprojekt beteiligt?

Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Innern (BMI) haben den Auftrag erteilt, die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Sinne des vorgesehenen gesetzlichen Auftrages wissenschaftlich zu evaluieren. Die Evaluation wird in Kooperation zwischen dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) durchgeführt.

Das BAMF ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMI. Zum BAMF gehört ein Forschungsbereich („Forschungszentrum“), der Entwicklungen in den Feldern Migration und Integration wissenschaftlich untersucht und bei diesem Projekt eng mit dem IAB arbeitet.

Das IAB ist die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Die zentrale Aufgabe des Instituts ist es, auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse politische Akteure auf allen Ebenen zu beraten. Die Forschung und Beratung des IAB geschieht auf Grundlage des gesetzlichen Auftrages, der im zweiten (§ 55 Abs.1 SGB II) und dritten Sozialgesetzbuch (§ 280, § 282 Abs. 1 – Abs. 4 SGB III) verankert ist. Weitere Informationen zum Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung finden Sie auf der Website: www.iab.de

Das Online-Portal INGRESS wird von der Ingress GmbH betrieben, einem Dienstleister des IAB. Die Ingress GmbH setzt die Befragung über ihr Online-Portal technisch um und gibt die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten an die Forschenden des IAB weiter. Die Dienstleistung wird datenschutzrechtlich abgesichert über einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, die Ingress GmbH handelt ausschließlich auf Weisung des IAB.

5. Wie wird die Studie finanziert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begleitet das Projekt als Auftrag- und Mittelgeber. Seine Rolle beschränkt sich auf die Abstimmung des übergreifenden Forschungsdesigns sowie auf die strategische Nutzung der Ergebnisse. In methodische Detailentscheidungen und den laufenden Feldbetrieb greift das BMAS nicht ein. Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist ebenfalls Auftraggeber des Projekts.

6. Wie viel Zeit sollte ich für die Beantwortung der Fragen einplanen?

Für die Beantwortung der Fragen benötigen Teilnehmende erfahrungsgemäß unterschiedlich lange. Die Beantwortung einer Befragung wird im Durchschnitt etwa 20 Minuten in Anspruch nehmen.

7. Kann ich die Befragung unterbrechen und später fortsetzen?

Ja, eine kurzzeitige Unterbrechung der Befragung ist jederzeit möglich. Ihre Antworten werden gespeichert, sodass Sie später die Befragung wieder an der Stelle fortsetzen können, an der Sie diese zuvor unterbrochen haben. Beachten Sie jedoch, dass die Befragungen immer nur für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltet sind.

8. Wie oft kann ich an der Befragung teilnehmen?

Die Einwanderungs-Panelstudie Deutschland ist eine wiederholte Befragung. Sie können mehrfach über die Studiendauer teilnehmen, jedoch nur einmal pro Erhebungswelle.

9. Wie wurden die Durchschnittslöhne von mir ähnlichen Personen berechnet?

Im Fragebogen wurden Ihnen möglicherweise die Durchschnittsbruttolöhne von Ihnen ähnlichen Arbeitnehmenden gezeigt.

Um diese Löhne zu berechnen, wurden administrative Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Jahr 2024 verwendet. Diese beinhalten Informationen über das Tagesentgelt aller geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in Deutschland. Zur Berechnung der Löhne wurde ein Regressionsmodell mit den folgenden erklärenden Variablen geschätzt: Alter, Geschlecht, Beruf, Arbeitsmarktregion, Bildungsniveau und, sofern vorliegend, Dauer der Erwerbslosigkeit. Auf Basis der geschätzten Parameter wurde eine Vorhersage für den durchschnittlichen Lohn von Personen mit Ihren Merkmalen berechnet. Da sich die Daten auf 2024 beziehen, haben wir alle Durchschnittswerte auf Basis des durchschnittlichen Lohnwachstums laut Statistisches Bundesamt auf 2025 angepasst.

Weitere Quellen: Die Bundesagentur für Arbeit stellt mit dem „Entgeltatlas“ ein Online-Tool zur Verfügung, über das Sie die durchschnittlichen Löhne in Ihrem Beruf einsehen können: https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/

10. Was geschieht mit meinen Angaben? Wie werden meine Angaben verwertet?

Alle Antworten aus der Online-Befragung werden computergestützt verarbeitet. Im Anschluss werden die Antworten aller befragten Personen statistisch ausgewertet. Mit der Gesamtmenge aller Angaben lassen sich z. B. Prozentanteile errechnen oder statistische Analysen durchführen. Die Ergebnisse werden in Tabellen und Grafiken berichtet.

Am IAB liegen administrative Daten zu Ihrer Person, das sind Daten aus (aus Kundenzusammenhängen und Arbeitgeber-Meldungen (bspw. Zeiten der Erwerbs- sowie der Arbeitslosigkeit handeln). Die administrativen Daten stehen dem IAB auf gesetzlicher Grundlage des § 282 Abs. 5 und 6 SGB III zu. Ihre Antworten in dieser Befragung haben für die Forschenden einen besonderen Nutzen, wenn Sie mit den am IAB vorliegenden administrativen Daten zu Ihrer Person verknüpft werden dürfen, denn die Qualität und Aussagekraft des Forschungsergebnisses verbessern sich dadurch. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und wird ebenfalls vor dem Start der eigentlichen Befragung abgefragt.

11. Wie werden meine Daten geschützt?

Ihre Angaben aus den Befragungen werden unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes verarbeitet und getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Adresse aufbewahrt. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg. Die technische Ausführung der Befragung übernimmt das Unternehmen Ingress als Auftragnehmer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Ingress handelt ausschließlich nach Weisungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Nähere Informationen zu Ingress finden Sie unter: www.ingress.de. Innerhalb des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung haben nur die beteiligten Forscherinnen und Forscher Zugriff auf die Daten aus der Befragung. Sämtliche Beteiligte sind auch hier vertraglich zu strengster Geheimhaltung verpflichtet.

12. Werden meine Angaben auch für Marktforschungszwecke oder Werbung verwendet?

Nein! Im Rahmen der Studie werden ausschließlich wissenschaftliche Ziele verfolgt. Eine Weitergabe der Daten zu Marktforschungs- oder Werbezwecken erfolgt nicht, Die Ergebnisse der Studie werden anderen Forscherinnen und Forschern, Politik und Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

13. Wo kann ich Ergebnisse der Studie einsehen?

Die Ergebnisse dieser Befragung werden in den kommenden Jahren vorgestellt. Häufig wird von den Forschungsergebnissen auch in den Medien (Tageszeitung, Fernsehnachrichten) berichtet.

14. Wohin kann ich mich bei Fragen oder Anmerkungen wenden?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher: iab.projektfeg20@iab.de

15. Sie wollen keine Nachrichten mehr von uns erhalten?

Bitte schicken Sie uns eine entsprechende E-Mail an iab.projektfeg20@iab.de. Wir werden Ihre Daten löschen und Sie nicht erneut kontaktieren.