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Das Bild zeigt eine junge Mutter von schräg hinten, die Ihr Baby auf dem Arm hält während sie aus dem Fenster schaut.

Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt

Auch beim Teilhabechancengesetz gibt es eine geschlechtsspezifisch ungleiche Beteiligung. Dies zeigen Interviews unter anderem mit den Jobcentern.

Wie bei früheren Programmen der Beschäftigungsförderung zeigt sich auch beim Teilhabechancengesetz eine geschlechtsspezifisch ungleiche Beteiligung. Die Gründe dafür liegen auf allen Ebenen, die an der Realisierung der geförderten Beschäftigung beteiligt sind: Geförderte, Jobcenter und Arbeitgeber. Hinzu kommen gesellschaftliche Strukturen, die Frauen benachteiligen.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie im Online-Magazin IAB-Forum: Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt

Bild: Robert Kneschke/stock.adobe.com