Wie bei früheren Programmen der Beschäftigungsförderung zeigt sich auch beim Teilhabechancengesetz eine geschlechtsspezifisch ungleiche Beteiligung. Die Gründe dafür liegen auf allen Ebenen, die an der Realisierung der geförderten Beschäftigung beteiligt sind: Geförderte, Jobcenter und Arbeitgeber. Hinzu kommen gesellschaftliche Strukturen, die Frauen benachteiligen.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie im Online-Magazin IAB-Forum: Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt
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