Personalentwicklung über die Betriebsgrenzen hinaus
Beschreibung
"Personalentwicklung wird in diesem Beitrag über die Grenzen des Betriebes hinaus als Prozeß verstanden, an dem Betriebe, Arbeitsverwaltung, Bildungsträger sowie potentielle und tatsächliche Mitarbeiter beteiligt sind. Sie umfaßt damit sowohl die im Betrieb durchgeführte interne Personalentwicklung als auch die außerhalb des Betriebes erfolgende externe Personalentwicklung durch - von der Arbeitsverwaltung ausgewählte - Bildungsträger. Zwischen den beiden Arten der Personalentwicklung gibt es eine Vielzahl von Verbindungen. So ersetzt die externe Personalentwicklung beispielsweise eigene Aktivitäten der Unternehmen, wenn sich ein Mitarbeiter auf eigene Initiative hin an einer vom Arbeitsamt geförderten Weiterbildung beteiligt. Aber auch die interne Personalentwicklung kann durch die Arbeitsverwaltung finanziell gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, daß die Betriebe auf externe Bildungsträger zurückgreifen. Der Erfolg der externen Personalentwicklung hängt zudem davon ab, daß die Unternehmen der Arbeitsverwaltung und den Bildungsträgern Informationen über betriebliche Qualifizierungsbedarfe liefern, ihre Betriebe für praxisorientierte Schulungen öffnen und Rückkopplung über den Lernerfolg von Mitarbeitern geben, die an externen Entwicklungsmaßnahmen teilgenommen haben." (Autorenreferat)
Zitationshinweis
Ulrich, Erhard & Erwin Wendler (1993): Personalentwicklung über die Betriebsgrenzen hinaus. In: Personal : Zeitschrift für Human Resource Management, Jg. 45, H. 2, S. 70-73.