Tarifpartnerschaft im vereinten Deutschland
Beschreibung
"Die Tarifautonomie als Ordnungselement der Sozialen Marktwirtschaft wird im deutschen Einigungsprozeß auf eine besondere Bewährungsprobe gestellt. Die bisherigen Vereinbarungen zur Angleichung der Tariflöhne in Ostdeutschland werden vielfach schon als Versagen der Tarifautonomie gewertet. Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie setzte zunächst in den neuen Bundesländern den Aufbau freier und unabhängiger Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände voraus. Dies wurde bei den Gewerkschaften vor allen durch die völlige Diskreditierung des FDGB erschwert. Beide Koalitionen haben die ordnungspolitische Aufgabe des Aufbaus der Organisationen mit Partnerschaften aus dem Westen in erstaunlich kurzer Zeit bewältigt. Gleichzeitig mußten die ersten Tarifverträge (schon für die zweite Jahreshälfte 1990) abgeschlossen werden. Das 'Sofortprogramm' der Tarifparteien und die bisherige Tarifpolitik waren durch politische Vorgaben (1:1-Umstellung der Löhne) und durch das Betreben zur Angleichung der tariflichen Arbeitsbedingungen im vereinten Deutschland in einem absehbaren Zeitraum bestimmt. Für die Beurteilung der Sozialverantwortlichkeit der Tarifparteien im weiteren Prozeß der Herstellung gleichwertiger Arbeits- und Lebensbedingungen in Deutschland wird entscheidend sein, daß der gesamtdeutsche-gesamtwirtschaftliche Verteilungsspielraum begrenzt ist und daß die besonderen Bedingungen des Arbeitslebens in den neuen Bundesländern (z.B. hohe Frauenerwerbstätigkeit) neue Antworten von den Tarifpartnern fordern." (Autorenreferat)
Zitationshinweis
Kleinhenz, Gerhard (1992): Tarifpartnerschaft im vereinten Deutschland. Die Bedeutung der Arbeitsmarktorganisationen für die Einheit der Arbeits- und Lebensverhältnisse. In: Aus Politik und Zeitgeschichte H. B 12, S. 14-24.