Die soziale Dimension des EG-Binnenmarktes
Beschreibung
In dem Beitrag wird festgestellt, daß die in den letzten Jahren erzielten Beschäftigungsgewinne nicht nur in der Bundesrepublik zum größeren Teil im Bereich der Teilzeitbeschäftigung verbucht wurden. Die Qualität der neugeschaffenen Teilzeitarbeitsplätze differiert jedoch von Land zu Land erheblich. Während in Frankreich weitgehend sozial akzeptable Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse geschaffen wurden, fand in Großbritannien eine Ausdehnung von Teilzeitarbeitsplätzen im wesentlichen unter dem Blickwinkel einer arbeits- und sozialrechtlichen Deregulierungs- und Kostensenkungsstrategie statt. In Belgien dagegen ist vorgesehen, ab 1990 Teilzeitarbeit restriktiver zu handhaben. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse unter einem Drittel der üblichen Arbeitszeit sollen nicht mehr erlaubt werden (Ausnahme: Hausangestellte mit weniger als 3 Arbeitstagen pro Woche). In den südlichen EG-Ländern (Italien, Spanien, Portugal, Griechenland) sind die Teilzeitquoten gering, wohl auch aufgrund umfassender sozial- und arbeitsrechtlicher Regelungen. Betrachtet man die Situation in der Bundesrepublik Deutschland, so besteht zwar eine weitgehende arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von Teilzeitbeschäftigten, aber erst ab einer bestimmten Mindeststundenzahl und einem bestimmten Einkommen. Wie neuere Zahlen gezeigt haben, liegt die Zahl und die Bedeutung geringfügig, sozialversicherungsfrei Beschäftigter wesentlich höher als gemeinhin angenommen. (IAB2)
Zitationshinweis
(1991): Die soziale Dimension des EG-Binnenmarktes. 6: dargestellt am Beispiel der Teilzeitarbeitsverhältnisse (IAB-Kurzbericht 2.7.1990). In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg (1991): Kurzberichte 1990 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 42.12), S. 80-86.