Die Rolle der Kommunen in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
Beschreibung
Bis zur Einführung des SGB II im Jahre 2005 zielte kommunale Beschäftigungspolitik vor allem auf die Integration von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern in Erwerbsarbeit, die soziale Integration von Menschen in die lokale Gemeinschaft und die Schaffung von Mehrwert für das kommunale Gemeinwesen. Dazu nutzten die Kommunen die Instrumente des Bundessozialhilfegesetzes. Im ersten Teil des Beitrags wird ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Praxis der kommunalen Beschäftigungspolitik unter den BSGH gegeben. Der zweite Teil des Beitrags beschäftigt sich mit der Veränderung der Rolle der Kommunen seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Mit der Einführung des SGB II ist die Trägerschaft für die aktiven Leistungen an die Bundesagentur für Arbeit übergegangen. Je nach dem, welche institutionelle Lösung vor Ort Anwendung findet, hat sich der kommunale Gestaltungsspielraum entweder auf deutlich mehr Personen und um einige Instrumente erweitert oder wurde durch die Verlagerung der Trägerschaft für die Leistungen der aktiv(ierend)en Arbeitsmarktpolitik an die BA erheblich eingeschränkt. Damit ist lediglich in den so genannten Optionskommunen lokale Beschäftigungspolitik noch ein eigenständiges kommunales Handlungsfeld. (IAB)
Zitationshinweis
Kaps, Petra (2009): Die Rolle der Kommunen in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. In: S. Bothfeld, W. Sesselmeier & C. Bogedan (Hrsg.) (2009): Arbeitsmarktpolitik in der sozialen Marktwirtschaft : vom Arbeitsförderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II und III, S. 191-204.