Schwellenwerte im Arbeitsrecht
Beschreibung
"Im deutschen Arbeitsrecht gibt es eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Schwellenwerte. Diese geben an, ab welcher Mitarbeiterzahl ein Gesetz bzw. eine Regelung wie z. B. der Kündigungsschutz zur Anwendung kommt. Wie in der Arbeit gezeigt wird, erschweren unterschiedliche Definitionen der Mitarbeiterzahl den Überblick über diese Regelungen. Eine Simulation unterschiedlicher Zusammensetzungen einer gegebenen Belegschaftsstärke macht deutlich, dass je nach Struktur der Belegschaft (Anzahl Teilzeitbeschäftigter, Auszubildender, Leiharbeiter usw.) unterschiedliche arbeitsrechtliche Schwellenwerte über- bzw. unterschritten werden können. Da die Überschreitung von Schwellenwerten meist zu zusätzlichen Kosten für die Arbeitgeber führt, wird oftmals vermutet, dass damit die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte behindert wird. Ein Literaturüberblick zeigt, dass laut Betriebsbefragungen Schwellenwerte eine negative Wirkung auf das Beschäftigungswachstum haben. Ökonometrische Analysen können dies jedoch meist nicht bestätigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Koller, Lena (2007): Schwellenwerte im Arbeitsrecht. Regelungen an der Schwelle zur Unüberschaubarkeit. In: J. Merz (Hrsg.) (2007): Fortschritte der MittelstandsForschung (Entrepreneurship, professions, small business economics, 03), S. 281-305.