Die Freizügigkeit der Arbeitskräfte und der EG-Binnenmarkt
Beschreibung
"Die Abschaffung der formalen gesetzlichen Wanderungsbarrieren für Arbeitskräfte innerhalb der EG ist bereits seit 1968 Realität. Die im EG-Vertrag vorgesehene Freizügigkeit für Arbeitskräfte wurde damit verwirklicht. Es gibt jedoch noch eine Reihe weiterer Hemmnisse, die Arbeitskräftewanderungen behindern, wie z.B. unterschiedliche sozial- und steuerrechtliche Anwendungen, Probleme bei der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen oder Unterschiede in den Berufsausübungsbestimmungen. Die EG-Kommission hat es sich im Rahmen der Überlegungen zur Verwirklichung des Binnenmarktes zum Ziel gesetzt, derartige noch bestehende Wanderungshemmnisse weitgehend abzubauen. Wiederholt wurden Befürchtungen geäußert, daß mit dem Entstehen des Binnenmarktes auch verstärkte Zuwanderungen von Arbeitskräften aus EG-Ländern zu erwarten seien." (Autorenreferat)
Zitationshinweis
Werner, Heinz (1990): Die Freizügigkeit der Arbeitskräfte und der EG-Binnenmarkt. Konsequenzen für den Arbeitsmarkt? In: F. Buttler, U. Walwei & H. Werner (Hrsg.) (1990): Arbeits- und Sozialraum im Europäischen Binnenmarkt (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 129), S. 113-123.