Zwanzig Jahre Arbeitsförderungsgesetz
Beschreibung
"Zur Zeit der Verabschiedung der Arbeitsförderungsgesetzes herrschte die Auffassung vor, mit Hilfe des 1967 verabschiedeten Stabilitätsgesetzes seien Vollbeschäftigung und stetiges Wirtschaftswachstum machbar. Das 1969 verabschiedete Arbeitsförderungsgesetz wurde daher nicht zur Bekämpfung konjunktureller Arbeitslosigkeit konzipiert, sondern primär zur Förderung des Wachstums durch Förderung des Strukturwandels und zur Vermeidung struktureller Arbeitslosigkeit. Als Kernaufgabe der neuen Arbeitsmarktpolitik wurde die Förderung der Berufsbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung angesehen. Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Neuerungen waren die vorsorgliche Verhütung von Arbeitslosigkeit durch eine wachstumsfördernde Arbeitsmarktpolitik, die Berücksichtigung sozialpolitischer Ziele, insbesondere die Aufwendung nachteiliger Folgen des Strukturwandels für die Arbeitnehmer und die Förderung der beruflichen Eingliederung sozial Schwacher sowie die wissenschaftliche Fundierung der Arbeitsmarktpolitik. Seit der ab 1975 bestehenden Massenarbeitslosigkeit muß das Gesetz unter Bedingungen angewendet werden, für die es nicht gemacht ist. Statt sich ihren eigentlichen Aufgaben widmen zu können, nämlich der Verbesserung der Beschäftigtenstruktur, der Allokation durch Beitragssatzerhöhungen und Bundeszuschüsse konnten die hohe Arbeitslosigkeit nur begrenzt verringern, weil das Instrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes im Grunde nicht für die Bekämpfung von Massenarbeitsloigkeit geeignet ist. Allerdings darf nicht verkannt werden, daß die Berufsbildungsmaßnahmen, die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und andere Instrumente die Bewältigung des Strukturwandels gefördert, für die Arbeitnehmer die Anpassungslasten an den Strukturwandel erheblich verringert und maßgeblich zur sozialen Sicherheit und zum sozialen Frieden beigetragen haben." (Autorenreferat)
Zitationshinweis
Lampert, Heinz (1989): Zwanzig Jahre Arbeitsförderungsgesetz. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 22, H. 2, S. 173-186.