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Publikation

Wiederkehroption für ausländische Jugendliche

Beschreibung

"Die Ergebnisse des Expertengesprächs zeigen einen sehr weitgehenden Konsens bei politischen Parteien, gesellschaftlichen Gruppen und Experten in der Frage der Wiederkehroption für ausländische Jugendliche auf. Danach sollte ausländischen Jugendlichen, die mit ihren Eltern in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind, unter bestimmten Voraussetzungen die Wiederkehr in die Bundesrepublik Deutschland erlaubt werden. <br> Die Länder Berlin (1. Mai 1988) und Nordrhein-Westfalen (30. Juni 1988) haben bereits durch Änderung der Ausländererlasse eine entsprechende Wiederkehroption für junge Ausländer eingeführt. Wenn weitere Länder folgen, sollte vermieden werden, daß sich Unterschiede in den einzelnen Erfordernissen für eine Wiederkehr einstellen. Deshalb erscheint eine allgemeine Bundesregelung oder eine entsprechende Vereinbarung aller Länder angezeigt. Sie könnte unabhängig von der angekündigten Änderung des Ausländerrechts erfolgen. Dafür will die Dokumentation Material und Entscheidungshilfe liefern." (Autorenreferat)

Zitationshinweis

(1988): Wiederkehroption für ausländische Jugendliche. (Mitteilungen des Beauftragten der Bunderegierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen), Bonn, 37 S.