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Publikation

Sanierungsstrategien in der Arbeitslosenversicherung 1927 bis 1933

Beschreibung

"Das im Jahre 1927 in Kraft getretene AVAVG war Höhepunkt der sozialpolitischen Entwicklung in der Weimarer Republik. In seiner nur knapp 6jährigen Geschichte war es aber auch Gegenstand einer rein kassenorientierten Konsolidierungspolitik, die die Sozialpolitik den ökonomischen Erfordernissen einer deflatorischen Wirtschaftspolitik zu unterwerfen suchte. Durch Leistungseinschnitte brachte man die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung in Gleichklang, auch wenn ein kleiner werdender Beitragszahlerkreis eine steigende Zahl von Leistungsempfängern finanzieren mußte. Dabei wurden folgende Etappen des Sozialabbaus zurückgelegt:<br> - Mit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit wurden bereits in der Aufbauphase des AVAVG 1927-1929 einzelne Arbeitnehmergruppen zeitweilig vom Versicherungsbezug ausgeschlossen.<br> - In der Bewährungsphase 1930/31 wurde die Darlehenshaftung des Reiches begrenzt. Die Trennung von Arbeitslosenversicherung und Reichshaushalt wurde vollzogen.<br> - In der Phase der Totalsanierung 1932/33 wurden die Unterstützungsleistungen aller Leistungssysteme global gesenkt, so daß die Arbeitslosenversicherung auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise Beitragsüberschüsse von fast 373 Mio. Reichsmark erzielt hatte, die nunmehr zur Finanzierung der anderen Fürsorgeleistungen verwendet wurden." (Autorenreferat)

Zitationshinweis

Ströhl, Beatrice, Ulrich Möller & Jürgen Kühl (1986): Sanierungsstrategien in der Arbeitslosenversicherung 1927 bis 1933. In: Materialien aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung H. 2, S. 1-10.