Beschäftigungsprobleme und Beschäftigungspolitik in Japan
Beschreibung
"Japans Arbeitsmarkt ist gespalten in Bereiche mit Dauerbeschäftigung und andere mit tendenziell instabilen Arbeitsverhältnissen. Nur ein knappes Drittel der Arbeitnehmer wird nach den Regeln der 'lebenslangen Beschäftigung' behandelt; es sind dies die öffentlich Bediensteten und die meisten regulären männlichen Arbeitnehmer in Großfirmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Daneben gibt es ein großes Reservoir an 'peripheren' Arbeitskräften (Betriebswechsler, temporär und Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Subkontraktarbeitskräfte u.a.), über deren Einsatz die Unternehmen ihren Personalstand flexibel an konjunkturelle und strukturell bedingte Veränderungen der Nachfrage anpassen können. Ein Übergang von dem Status eines 'peripheren' in den eines Kernmitarbeiters ist durch das zweigleisig angelegte System der beruflichen Bildung praktisch verbaut. Das Lebenseinkommen, die Arbeitsplatzsicherheit und die soziale Sicherung der Arbeitnehmer in Klein- und Mittelbetrieben sind deutlich geringer als die der Kernbelegschaft großer Unternehmen. ... Seit Mitte der sechziger Jahre ist die japanische Regierung durch das 'Employment Measures Law' zum Ausgleich von quantitativen und qualitativen Arbeitsmarktungleichgewichten verpflichtet. Die Ziele und Grundlinien der Arbeitsmarktpolitik werden seither in fünfjährigen Basisplänen zur Beschäftigungspolitik, die mit den gesamtwirtschaftlichen Plänen zu koordinieren sind, vorgeschrieben."
Zitationshinweis
Ernst, Angelika (1981): Beschäftigungsprobleme und Beschäftigungspolitik in Japan. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 14, H. 2, S. 81-98.