Untersuchung über Ergebnisse der beruflichen Fortbildung im Rahmen des "Individuellen Förderungsprogramms
Beschreibung
Seit 1962 werden im Rahmen des sog. "Individuellen Förderungsprogramms" über die Arbeitsämter Beihilfen für die Teilnahme an Lehrgängen zur Förderung des beruflichen Aufstiegs vergeben. In den Jahren 1962 bis 1968 wurden insgesamt ca. 240 Mill. DM ausgezahlt. Zurzeit erhalten jährlich etwa 20 000 Personen Beihilfen im Rahmen dieser Aufstiegsförderung. Zum Zweck der Erfolgskontrolle wurden alle im Jahr 1964 geförderten Personen darüber befragt, welche Erfahrungen diese Arbeitnehmer beim Besuch der Lehrgänge gemacht und welche beruflichen Positionen sie innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Lehrganges erreicht haben. 78 % der Befragten gaben dabei an, mit der Art des Lehrganges zufrieden gewesen zu sein. Über 80 % waren der Meinung, sehr viel oder viel von den im Lehrgang erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten bei ihrer jetzigen Tätigkeit verwerten zu können. Dementsprechend gaben 80 % der Befragten an, das berufliche Ziel, das sie sich vor Lehrgangsbeginn gesetzt hatten, auch tatsächlich erreicht zu haben. Als Schwierigkeit während des Lehrgangs wurde am häufigsten die Überforderung im Hinblick auf die zur Verfügung stehende Zeit genannt. Nahezu alle Geförderten - zu Beginn des Lehrgangs (1964)überwiegend Facharbeiter - waren vier Jahre nach ihrem Abschluss beruflich aufgestiegen. 39 % sind jetzt als Angestellte, meist als Techniker, 25 % als Industrie- oder Handwerksmeister in abhängiger Stellung und 22 % als selbständige Handwerksmeister tätig. Von den jetzt Selbständigen hatten 2/3 ihren Betrieb selbst gegründet, weitere 17 % ihn gekauft oder gepachtet. Von Eltern oder anderen Verwandten hatten 18 % den Betrieb übernommen.
Zitationshinweis
Bolte, Karl Martin (1969): Untersuchung über Ergebnisse der beruflichen Fortbildung im Rahmen des "Individuellen Förderungsprogramms. Eine Befragung bei den im Jahre 1964 Geförderten. In: Mitteilungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 2, H. 7, S. 509-520.