Abgänge aus Beschäftigung und Zugänge in den Leistungsbezug: Kurzfristige Effekte einer veränderten Rahmenfrist und/oder Anwartschaftszeit
Beschreibung
"Um derzeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erwerben, muss eine Person innerhalb der letzten zwei Jahre (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate (Anwartschaftszeit) beschäftigt gewesen sein. Hier wird abgeschätzt, wie viel Personen bei veränderten Zugangsvoraussetzungen in der kurzen Frist zusätzlich Arbeitslosengeld I bezogen hätten. Mögliche Verhaltenseffekte und längerfristige Effekte können dabei nicht berücksichtigt werden. Dasselbe gilt für Wechselwirkungen mit der Mindestlohngesetzgebung. Für die hochgerechnet 3,2 Millionen Personen, die im Zeitraum 10/2012 bis 9/2013 ein Beschäftigungsverhältnis beendeten und dann mindestens einen Monat nicht beschäftigt waren, zeigt sich: Innerhalb von 90 Tagen nach Beschäftigungsende bezogen etwa 40 Prozent Arbeitslosengeld I und 18 Prozent Arbeitslosengeld II. Fast die Hälfte der letzteren war bereits mehr als einen Monat vor Beschäftigungsende auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Wäre zu Beginn des betrachteten Zugangszeitraums die Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre verlängert worden, hätten etwa 35.000 Personen zusätzlich Arbeitslosengeld I in Anspruch genommen. Bei konstanter Rahmenfrist und einer auf 8 (6) [4] Monate verminderten Anwartschaftszeit wären es etwa 82.000 (137.000) [196.000] zusätzliche Personen gewesen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Hofmann, Barbara & Gesine Stephan (2015): Abgänge aus Beschäftigung und Zugänge in den Leistungsbezug: Kurzfristige Effekte einer veränderten Rahmenfrist und/oder Anwartschaftszeit. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 10/2015), Nürnberg, 10 S.