Geplante Rentenreform: Größere Gerechtigkeit oder falsches Signal?
Beschreibung
"Nach Meinung von Hans Fehr, Lehrstuhl für Finanzwissenschaft, Universität Würzburg, belastet der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform der Rentenversicherung pauschal die Beitragszahler, konterkariert die eingeleitete Anhebung des Rentenzugangsalters und hilft nur wenig gegen die künftig steigende Altersarmut Martin Werding, Universität Bochum, sieht in den Reformpläne der Großen Koalition eine Vernachlässigung der Verbesserung der längerfristigen Perspektiven für die Rentenfinanzierung. Für Axel Börsch-Supan, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München, sind die Beschlüsse der neuen Großen Koalition 'kurzsichtig und einseitig: Die Wohltaten kommen der älteren Generation zugute, während es die zukünftigen Beitragszahler finanzieren müssen, die ohnehin durch den demographischen Wandel gebeutelt werden.' Alfred Boss, Institut für Weltwirtschaft Kiel, bezeichnet die Rentenreform als einen Schritt in die falsche Richtung, die Verlieren seien die nicht begünstigten Rentner und die Beitragszahler. Jörg Asmussen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, stellt die Überlegungen der Regierungskoalition vor. Er unterstreicht, dass an einer demographiefesten Rentenversicherung festgehalten wird, aber mit dem Rentenpaket gerechtere Ansprüche geschaffen werden. Nach Ansicht von Enzo Weber, IAB, Nürnberg, und Universität Regensburg, passen nicht alle Teile des Rentenpakets in eine wirksame Gesamtstrategie. In der Summe der finanziellen Belastungen werden Chancen auf eine Stärkung von Erwerbsanreizen durch eine Beitragssenkung vertan. Markus Kurth, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, sieht durch die Rentenpläne Spielräume für die sozialpolitisch wichtigen Verbesserungen auf Jahre zugestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Fehr, Hans, Martin Werding, Axel Börsch-Supan, Alfred Boss, Jörg Asmussen, Enzo Weber & Markus Kurth (2014): Geplante Rentenreform: Größere Gerechtigkeit oder falsches Signal? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 67, H. 5, S. 3-25.