Private Altersvorsorge im Niedrigeinkommensbereich
Beschreibung
"Es hat sich gezeigt, dass die Teilhabe an der 'dritten Säule' der Alterssicherung, zumindest in den untersuchten Varianten, sozial stark selektiv ist:<br> - Jeder Zweite in Deutschland, der selbst oder dessen Partner mindestens 40 Jahre alt ist, zahlt laut unseren Daten in einen Altersvorsorgevertrag ein (gefördert oder ungefördert). <br> - Unter den Niedrigeinkommensbeziehern ohne Arbeitslosengeld II ist es jeder Dritte.<br> - Unter den Arbeitslosengeld-II-Beziehern ist es nur jeder Sechste.<br> Administrative Effekte des SGB II spielen dabei nur eine geringe Rolle: Denn die allermeisten Bezieher von Arbeitslosengeld II mussten nicht 'entsparen', sondern haben niemals Altersrücklagen gebildet.<br> - Warum Arbeitslosengeld-II-Bezieher seltener privat vorsorgen als Niedrigeinkommensbezieher außerhalb des Hilfebezuges, konnten wir auf Basis unserer Daten nicht vollständig klären.<br> - Und: Private Altersvorsorge betreiben, wenn überhaupt, eher jüngere, ostdeutsche, nicht zugewanderte, gebildetere, über lange Zeit erwerbstätige, Wohneigentum besitzende oder mit Kindern im Haushalt lebende Arbeitslosengeld-II-Bezieher." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Wübbeke, Christina (2013): Private Altersvorsorge im Niedrigeinkommensbereich. In: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (Hrsg.) (2013): Sozialrecht - Tradition und Zukunft: 4. Deutscher Sozialgerichtstag, 15. und 16. November 2012 in Potsdam, S. 211-220.