Wie Mütter für den Arbeitsmarkt verfügbar gemacht werden sollen
Beschreibung
"Erziehende im Bürgergeldbezug können bis zum dritten Lebensjahr des Kindes die Forderungen, arbeiten zu müssen oder sich darauf z. B. durch Maßnahmen vorzubereiten, verneinen. Auf diesen Ausnahmetatbestand von der Pflicht zur Erwerbsarbeit – verankert im § 10 im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – berufen sich fast ausschließlich Mütter. Diese Zeitspanne der ersten drei Lebensjahre des Kindes soll jedoch zukünftig an allen Jobcentern – so untergesetzliche Weisungen seit 2021 – intensiver als bisher dafür genutzt werden, vorhandene „Erwerbspotenziale“ der Mütter zu erkennen und ihre „Arbeitsmarktintegration vorzubereiten“. Im Rahmen dieses Beitrags bin ich der Frage nachgegangen, wie diese Bemühungen um „frühzeitige Aktivierung“ in einer Änderung der administrativen Vorgaben institutionalisiert werden. Wie sollen Mütter kleiner Kinder in der Grundsicherung zukünftig für den Arbeitsmarkt verfügbar gemacht werden und unter welchen Bedingungen kann ihnen Erwerbsarbeit zugemutet werden? Ziel des vorliegenden Beitrags ist eine Analyse dieser arbeitsmarkt- und sozialpolitisch motivierten Änderungen. Diese erfolgt mittels einer historischen Einordnung sowie einer Dokumentenanalyse der Vorgaben – die sich als Prozess der Verfügbarmachung in fünf Dimensionen aufschlüsseln und als ein Rekommodifizierungsversuch einer bisher im Wohlfahrtsstaat geschützten Lebensphase deuten lassen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © De Gruyter)
Zitationshinweis
Höpfner, Elena (2025): Wie Mütter für den Arbeitsmarkt verfügbar gemacht werden sollen. Vorgaben zur frühzeitigen Aktivierung von Erziehenden kleiner Kinder unter drei Jahren in der Grundsicherung. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 71, H. 1, S. 63-86. DOI:10.1515/zsr-2024-0024