Sanktionen im SGB II: Wer wird sanktioniert und warum?
Beschreibung
Die ökonomische Forschung über die optimale Gestaltung von Arbeitslosigkeitsversicherungen hat in den letzten Jahren in wachsendem Maße vorgeschlagen, Anreizprobleme in Sozialleistungssystemen mit strikten Sanktionen zu begegnen. Die deutsche Regierung hat, wie viele andere OECD Länder auch, den ökonomischen Rat befolgt, ihre Sozialsysteme mit härteren Sanktionsmöglichkeiten auszustatten. Besonders mit dem neuen Sozialgesetzbuch (SGB) II wurde die Möglichkeit und Intensität einer Sanktion im deutschen Fürsorgesystem deutlich erhöht. Auf der Basis von Daten der repräsentativen Erhebung des IAB zu den unmittelbaren Folgen der Einführung des SGB II auf Betroffene ('Lebenssituation und Soziale Sicherung 2005') wird das Sanktionsgeschehen im ersten Jahr der Gültigkeit des SGB II beschrieben und analysiert. Die Analyse bezieht sich auf Personen im Alter von 15 bis 57 Jahren, die mindestens im ersten Quartal 2005 ALG II bezogen haben. Von den 12.140 Personen wurden zwischen Anfang 2005 und ihrem Befragungstermin zum Jahreswechsel 2005/2006 5,7 Prozent sanktioniert, wobei sich der Sanktionsprozess in den Daten weniger stringent abbildet, als vom Gesetzgeber vorgesehen. Dauer und Intensität der Sanktionen variieren abhängig vom Grund, allerdings erscheint der Zusammenhang eher unsystematisch. Es zeigt sich, dass sowohl individuelle Merkmale der Sanktionierten als auch der Kontext der Sanktionierenden eine Rolle spielen für die Wahrscheinlichkeit, eine Sanktion zu erhalten. (IAB)
Zitationshinweis
Schneider, Julia (2007): Sanktionen im SGB II: Wer wird sanktioniert und warum? Was wissen wir bislang über Sanktionen in Sozialsystemen? (Efas Newsletter 10), Berlin, S. 1-4.