Wie die Arbeitsagenturen die Beschäftigungseffekte der jüngsten Mindestlohnerhöhung einschätzen
Beschreibung
"Zum 1. Januar 2026 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro erhöht. Das Plus von 8,4 Prozent liegt damit deutlich über der vom Statistischen Bundesamt ermittelten allgemeinen Lohnsteigerung von 4,9 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitsagenturen erwartet laut einer Befragung dennoch keine negativen Effekte auf die Gesamtbeschäftigung. Die Minderheit der Agenturen mit negativen Erwartungen hat sich im Vergleich zur Erhöhung von 2022 allerdings verdreifacht. Bei sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung werden häufiger Änderungen erwartet, was auf Substitution zwischen den beiden Beschäftigungsformen hindeuten könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Hutter, Christian & Enzo Weber (2026): Wie die Arbeitsagenturen die Beschäftigungseffekte der jüngsten Mindestlohnerhöhung einschätzen. In: IAB-Forum H. 27.01.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.20260122.01
