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Publikation

100-Prozent-Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die "nachhaltig" Arbeit verweigern, werden nur sehr selten verhängt (Serie "Bürgergeld")

Beschreibung

"Ende März 2024 traten neue Leistungsminderungen gegen sogenannte Totalverweigerer in Kraft. Damit sollte diese sehr kleine Teilgruppe unter den Bürgergeldbeziehenden stärker sanktioniert werden als bis dato. Der Regelbedarf kann in solchen Fällen nun für bis zu zwei Monate vollständig gekürzt werden. Angesichts der sehr hohen rechtlichen Hürden passiert dies in der Praxis jedoch nur sehr selten. Diese Einschätzung wird durch verschiedene Hinweise aus der Arbeitsverwaltung tendenziell bestätigt – auch wenn exakte, qualitätsgesicherte Zahlen hierzu nicht vorliegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Schiele, Maximilian, Stefan Tübbicke, Markus Wolf & Joachim Wolff (2025): 100-Prozent-Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die "nachhaltig" Arbeit verweigern, werden nur sehr selten verhängt (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 12.09.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250912.01

Bezugsmöglichkeiten

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