Teilhabe an Arbeit für schwerbehinderte Menschen
Beschreibung
Arbeitsplatzbeschaffung für Schwerbehinderte ist nicht nur eine Frage der gut gemeinten gesamtgesellschaftlichen Einstellung, sondern vor allem der konkreten Personaleinstellung. Die Einführung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) am 19. Juni 2001 markiert in Deutschland einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Es wird gezeigt, wie dennoch und entgegen der von der Bundesregierung schon 1999 gestarteten Öffentlichkeitskampagne "50000 Jobs für Schwerbehinderte" die Einstellung von schwerbehindertem Personal gegenwärtig wieder reduziert wird und die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter überproportional ansteigt. An Hand statistischer Daten der Bundesanstalt für Arbeit und ihres Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Zeitraum 1999-2003 werden die bisherigen wenn auch bescheidenen Fortschritte in der Bestandsentwicklung an arbeitslosen Schwerbehinderten bzw. in den Zu- und Abgängen von arbeitslosen Schwerbehinderten belegt. Die seitdem sinkenden Wiedereingliederungschancen werden vor allem mit gesundheitlichen Einschränkungen und mit der Abschaffung der Anreize zur Einstellung von Schwerbehinderten begründet. Um den richtungweisenden Ansatz der Kampagne "50000 Jobs für Schwerbehinderte" als konzertierte Aktion von Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften, Bundesanstalt für Arbeit, Integrationsfachdiensten und Verbänden weiter zu verfolgen, muss die Arbeitsplatzvermittlung individueller gestaltet und die Erfolge müssen langfristig gesichert werden. (IAB)
Zitationshinweis
Hollederer, Alfons (2003): Teilhabe an Arbeit für schwerbehinderte Menschen. Eine Frage der Einstellung. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 57, H. 11/12, S. 37-42.