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Publikation

Beschäftigungsaufnahmen von Personen in der Grundsicherung: Entfernung zwischen bisherigem Wohnort und Arbeitsort

Beschreibung

"Vor dem Hintergrund aktueller Reformüberlegungen zur Zumutbarkeit von Arbeit nach § 10 SGB II untersucht dieser Forschungsbericht, welche Entfernungen zwischen Wohnort und Arbeitsort bei Beschäftigungsaufnahmen von Personen im Grundsicherungsbezug typischerweise auftreten. Im Fokus stehen dabei systematische Unterschiede nach Personengruppen. Grundlage der Analysen sind administrative Daten aus den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) und der Leistungshistorik Grundsicherung (LHG) für das Jahr 2022. Untersucht werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II, die aus dem Grundsicherungsbezug heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben. Ergänzend werden Befragungsdaten aus der ersten Welle des Online-Panel for Labour Market Research (OPAL) des IAB verwendet, um das beobachtete Verhalten mit den Selbstangaben von Grundsicherungsbeziehenden zu ihrem Arbeitssuchverhalten abzugleichen. Die Mehrheit nimmt eine Beschäftigung in Wohnortnähe auf. In 69 Prozent der Fälle liegt der Arbeitsort weniger als 15 km entfernt, in 17 Prozent zwischen 15 und 50 km. Gleichzeitig nimmt ein nicht unerheblicher Anteil auch größere Distanzen in Kauf: In 8,7 % der Fälle liegt der neue Arbeitsort mehr als 100 km vom bisherigen Wohnort entfernt. Die durchschnittliche Entfernung variiert deutlich zwischen unterschiedlichen Personengruppen. Alleinerziehende, Eltern minderjähriger Kinder, Ältere sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen nehmen im Mittel kürzere Distanzen in Kauf. Auch Teilzeitbeschäftigte verbleiben häufiger in der Nähe ihres bisherigen Wohnorts. Umgekehrt nehmen junge, alleinstehende oder hochqualifizierte Personen im Mittel Arbeitsstellen in durchschnittlich größerer Entfernung an. Ähnliche Unterschiede zeigen sich auch bei der Wahrscheinlichkeit, eine Beschäftigung in mehr als 100 km Entfernung aufzunehmen. Die meisten dürften dafür umziehen. Die Analysen basieren auf multivariaten Regressionsmodellen, die eine Vielzahl potenziell relevanter Merkmale kontrollieren. Die Unterschiede zwischen den Gruppen bleiben auch nach Kontrolle dieser Merkmale bestehen und decken sich mit den Ausnahmeregelungen des § 10 Abs. 2 SGB II. Diese sehen vor, dass bei der Prüfung der Zumutbarkeit persönliche, familiäre und gesundheitliche Gründe zu berücksichtigen sind. Die OPAL-Befragungsdaten bestätigen diese Befunde tendenziell. So zeigen sich ähnliche gruppenspezifische Muster bei der Selbsteinschätzung zur Bereitschaft, längere Pendelzeiten oder einen Umzug in Kauf zu nehmen. Frauen, ältere Personen, Alleinerziehende und Personen, die eine Teilzeitbeschäftigung suchen, geben seltener an, für eine Stelle über 60 Minuten pendeln oder umziehen zu wollen. Gleichzeitig zeigen Personen mit Hochschulabschluss sowie ausländischer Staatsangehörigkeit eine höhere Bereitschaft zu räumlicher Mobilität. Die in den administrativen Daten erkennbaren Unterschiede in den Entfernungen zwischen Wohn- und Arbeitsort lassen sich also durch Unterschiede im Arbeitssuchverhalten plausibel erklären. Diese Befunde lassen sich weniger als Folge der aktuellen gesetzlichen Ausnahmeregelungen interpretieren, sondern vielmehr als deren empirische Grundlage: Denn § 10 SGB II trägt den gruppenspezifisch variierenden Mobilitätsmöglichkeiten Rechnung. Die Ausnahmetatbestände in § 10 SGB II wurden eben gerade deshalb geschaffen, weil Alleinerziehende und andere räumlich weniger mobile Personen seltener weite Pendelwege oder einen Umzug in Kauf nehmen können oder wollen. Es erscheint daher sinnvoll, bestehende Mobilitätshemmnisse gezielt abzubauen, die Bereitschaft zu überregionaler Mobilität bei der Vermittlung zu berücksichtigen und so individuelle Vermittlungsstrategien zu stärken. Zudem sollte die Politik die institutionellen Rahmenbedingungen – etwa Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, den Wohnungsmarkt, und die Verkehrssituation – in den Blick nehmen, um die Mobilitätsbereitschaft zu erhöhen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Mense, Andreas & Katja Wolf (2025): Beschäftigungsaufnahmen von Personen in der Grundsicherung: Entfernung zwischen bisherigem Wohnort und Arbeitsort. (IAB-Forschungsbericht 16/2025), Nürnberg, 26 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2516

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