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Publikation

Panel Lebensqualität und Teilhabe – Feld- und Methodenbericht der Welle 1

Beschreibung

"Dieser Forschungsbericht beschreibt die Konzeption und Durchführung der Welle 1 der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“. Des Weiteren werden die Schritte der Datenaufbereitung sowie erste Ergebnisse zu methodischen Aspekten der Felddurchführung vorgestellt. Die neue Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zu verbessern, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit sehr gering ausfallen (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II), die im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung bestehen. Als Voraussetzung für eine Förderung nach §16e SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens zwei Jahre arbeitslos gewesen sein. Für eine Förderung nach §16i SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens 25 Jahre alt sein. Zusätzlich müssen sie für mindestens sechs der letzten sieben Jahre SGB-II-Leistungen erhalten haben und in dieser Zeit überwiegend nicht beschäftigt gewesen sein. Für Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie für Schwerbehinderte ist alternativ ein SGB-II-Leistungsbezug in den letzten fünf Jahren (bei überwiegender Erwerbslosigkeit in diesem Zeitraum) die Fördervoraussetzung. Die Förderdauer nach §16e SGB II beträgt zwei Jahre, nach §16i SGB II sind es sogar bis zu fünf Jahre. Um zu untersuchen, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen nach §16e sowie §16i SGB II auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt, hat das IAB zwei neue, miteinander verbundene Panelerhebungen (je eine pro Maßnahme) aufgebaut. In der Panelbefragung werden sowohl Geförderte nach §16e und §16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe) telefonisch befragt. Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderteilnahme untersuchen zu können. Im Rahmen der Befragung werden zum einen die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation umfassend erhoben. Zentrale Dimensionen der sozialen Teilhabe sind individuelle Lebenszufriedenheit, soziale Anerkennung, gesellschaftliche und materielle Teilhabe sowie der Gesundheitszustand. Die Beschäftigungsfähigkeit wird anhand von vorhandenen individuellen und gesellschaftlichen Ressourcen, Bedingungen und Potenzialen bestimmt und u.a. mithilfe der gesundheitlichen Lage, individuellen Arbeitsbedingungen und -belastungen sowie Kompetenzen und Selbstwirksamkeit operationalisiert. Auch werden verschiedene Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhoben. Zusätzlich zu den beiden Zieldimensionen wird die konkrete Ausgestaltung der Förderung nach §16i und §16e SGB II von den Teilnehmenden erfragt. Hierbei werden insbesondere Informationen zur Maßnahmeanbahnung und -teilnahme sowie zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) erhoben. Letztere ist ein zentrales Gestaltungsmerkmal der neuen Förderinstrumente. Aufgrund des besonderen Studiendesigns können die Befragungsdaten mit zusätzlich im Rahmen des Erhebungsprozesses anfallenden Paradaten (z.B. Zeitmarken zu Befragungsdauern) sowie – die Zustimmung der Befragten vorausgesetzt – mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Damit verfügt das Panel „Lebensqualität und Teilhabe“ über ein großes Analysepotential. Bei der Erhebung der Welle 1 wurden rund 16.800 telefonische Interviews zwischen Mai 2020 und März 2021 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt. Im vorliegenden Bericht werden zentrale Aspekte der Felddurchführung und des Feldverlaufs genauer erläutert. Hierzu zählen insbesondere die Feldsteuerung, der Interviewereinsatz sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Bereitschaft, an der Studie (Rücklaufquote) sowie ihren Folgewellen (Panelbereitschaft) teilzunehmen und die eigenen Umfragedaten verknüpfen zu lassen (Zuspielbereitschaft). Außerdem wird das Vorgehen bei der Datenaufbereitung inklusive der Gewichtung beschrieben. Ebenfalls berichtet werden erste Ergebnisse zu methodischen Fragestellungen auf Basis der erhobenen Daten, beispielsweise zu Fragen der Kontaktierung und Ausschöpfung sowie zu qualitätsrelevanten Aspekten wie Interviewereffekten oder Matchingqualität. Die Erhebung der Welle 1 erfolgte während der COVID-19-Pandemie. Im Bericht wird daher auch erläutert, wie dieser Umstand bei der Konstruktion des Fragebogens beziehungsweise der Durchführung der Erhebung berücksichtigt wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Hülle, Sebastian, Juliane Achatz, Mustafa Coban, Martin Friedrich, Zbignev Gricevic, Markus Kiesel, Rita Kleinemeier, Andreas Meß, Brigitte Schels, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2022): Panel Lebensqualität und Teilhabe – Feld- und Methodenbericht der Welle 1. (IAB-Forschungsbericht 08/2022), Nürnberg, 148 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2208

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