Bessere Absicherung für Gründer!
Beschreibung
"Zwar können sich Gründer schon heute freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern, vorausgesetzt, sie waren bereits vor ihrer Selbstständigkeit als Beschäftigte dort versichert. Dann hätten sie in einer Notlage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings ist die Zahl derer, die eine solche Versicherung abschließen, im letzten Jahrzehnt eingebrochen: von 64.000 im Jahr 2011 auf 2600 im Jahr 2019. Somit spielt die freiwillige Arbeitslosenversicherung für neue Selbstständige nahezu keine Rolle mehr. Eine Weiterentwicklung der Versicherung ist daher sinnvoll, damit sich mehr Selbstständige freiwillig dafür entscheiden und eine bedarfsgerechte Absicherung ermöglicht wird. Dies hätte zudem den Vorteil, dass mehr Selbstständige sich nicht allein auf die Unterstützung durch den Staat im Falle des Scheiterns verlassen, sondern selbst vorsorgen." (Textauszug, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Fitzenberger, Bernd, Elke Jahn & Michael Oberfichtner (2020): Bessere Absicherung für Gründer! Gastbeitrag. In: Die Welt H. 04.08.2020, S. S. 10.