Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen
Beschreibung
"Der vorliegende erste Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wird durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen der Effekte der Einführung und der ersten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Der empirischen Analyse vorgelagert ist die detaillierte Beschreibung der empirischen Vorgehensweise sowie der verwendeten Datengrundlagen. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ein Ausblick auf künftige Analysen mindestlohnbedingter Anpassungsreaktionen. <br> Während die Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels einen moderaten negativen Effekt der Einführung des Mindestlohns auf die betriebliche Beschäftigung zeigen (ca. -88.000 Beschäftigungsverhältnisse), ist der Effekt der ersten Mindestlohnerhöhung im Jahr 2017 für die davon betroffenen Betriebe tendenziell positiv (ca. +39.000 Beschäftigungsverhältnisse). Der positive Effekt der Anhebung erscheint allein deswegen plausibel, weil die Anhebung im Reallohn nur 0,9 Prozent (jährlich) ausmacht, während sich der Arbeitsmarkt auch im Niedriglohnsegment positiv entwickelt hat. Insgesamt wird der Beschäftigungseffekt bis zum Jahr 2018 auf einen Rückgang von (hochgerechnet) 49.000 Beschäftigungsverhältnissen beziffert, wobei der Effekt insbesondere durch Anpassungen von Betrieben in Ostdeutschland und Betriebe, die sich einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt fühlen, hervorgerufen wird. In monopsonistischen Branchen ist der Effekt jedoch vergleichsweise gering. Für die speziellen Beschäftigungsgruppen der Leiharbeitenden, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie Praktikantinnen und Praktikanten wurden empirisch keine nennenswerten Beschäftigungseffekte des Mindestlohns nachgewiesen. Analysen der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsnachfrage mit der IAB-Stellenerhebung deuten auf keinen signifikanten Effekt des Mindestlohns auf die Anzahl offener Stellen hin. <br> In Bezug auf die betriebliche Profitabilität zeigen die Analysen einen signifikant negativen Einfluss der Mindestlohneinführung, liefern jedoch keine Evidenz für nennenswerte Effekte der ersten Mindestlohnerhöhung. Der profitabilitätssenkende Effekt der Mindestlohneinführung ist hauptsächlich auf die gestiegenen betrieblichen Personalkosten zurückzuführen, da die Analysen gleichzeitig keinen signifikanten Effekt auf die Produktivität betroffener Betriebe nachweisen. Den betroffenen Betrieben ist es demzufolge nicht gelungen, die mindestlohnbedingte Lohnerhöhung durch eine höhere Produktivität ihrer Beschäftigten zu kompensieren. <br> Die Analysen der Effekte des Mindestlohns auf Sach- und Humankapitalinvestitionen zeigen für die Jahre nach der Mindestlohneinführung kurzfristig signifikante negative Effekte. Betroffene Betriebe verringerten im Zuge der Mindestlohneinführung zunächst ihre Investitionssummen, wiesen jedoch in den darauffolgenden Jahren keine mindestlohnbedingte Anpassung ihres Investitionsverhaltens auf. Deutlich ist jedoch der strukturelle Unterschied, der bereits vor dem Zeitpunkt der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung bestand. Nicht vom Mindestlohn betroffene Betriebe investieren wesentlich mehr in Sachkapital und auch in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Auch die Schätzungen der Effekte auf den Anteil Auszubildender im Betrieb sowie die angebotenen oder besetzten Ausbildungsstellen weisen auf keinen Effekt der Mindestlohneinführung oder der ersten Mindestlohnerhöhung hin. Die Ausbildungsinvestitionen werden demzufolge weder wegen gestiegener Personalkosten verringert, noch werden die vom Mindestlohn ausgenommenen Auszubildenden verstärkt eingesetzt, weil für diese kein Mindestlohn bezahlt werden muss. Die Befunde deuten ebenso wenig auf Effekte der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung auf die Ein- oder Ausgliederungsaktivitäten der Betriebe sowie auf den Anteil von Eigen- und Vorleistungen im betrieblichen Leistungserstellungsprozess hin." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen & Erik-Benjamin Börschlein (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 05/2020), Nürnberg, 153 S.