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Projekt

Vertragsbeziehungen zwischen Jobcentern und Arbeitslosen - eine Mixed-Methods-Studie zu den Inhalten von Eingliederungsvereinbarungen im SGB II

Projektlaufzeit: 01.01.2017 bis 30.12.2025

Kurzbeschreibung

Eingliederungsvereinbarungen zwischen Jobcentern und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sollen dazu beitragen, den Eingliederungsprozess in den Arbeitsmarkt zu strukturieren. Die Jobcenter sollen mit jedem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Eingliederungsvereinbarung festhalten, welche Bemühungen in welcher Häufigkeit und mit welchen Nachweispflichten von ihnen erwartet werden und welche Leistungen des Jobcenters sie dabei unterstützen (§ 15 SGB II). Ein neuer Gesetzentwurf zur Änderung des SGB II stärkt die Rolle der Eingliederungsvereinbarung als maßgebliches Werkzeug zur Gestaltung der Wiedereingliederung in dreierlei Hinsicht: 1) Er schaltet eine unverzüglich durchzuführende individuelle Potentialanalyse als Wissensgrundlage zur Formulierung der Eingliederungsvereinbarung vorweg. 2) Er führt einen weiteren Bestandteil ein, der das Vermittlungsziel auf bestimmte Tätigkeiten und Tätigkeitsbereiche fixiert. 3) Die neue Aktualisierungsverpflichtung unterstreicht zusätzlich den gewünschten zentralen Charakter der Eingliederungsvereinbarung als Wegweiser durch den Wiedereingliederungsprozess. Ob Eingliederungsvereinbarungen tatsächlich dazu beitragen, erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Beschäftigung zu bringen oder ihre Hilfebedürftigkeit zu reduzieren, wurde bisher noch nicht mit einem randomisierten Forschungsdesign untersucht. Erste entsprechende Befunde liegen bisher nur für Eingliederungsvereinbarungen in der Arbeitslosenversicherung vor. In einem Modellprojekt sollen daher in mehreren Jobcentern Inhalt und Zeitpunkt der Eingliederungsvereinbarung variiert werden. Durch eine zufällige Zuordnung lassen sich im Anschluss die Wirkungen von Eingliederungsvereinbarungen auf die Beschäftigungschancen und auf die Reduktion von Hilfebedürftigkeit schätzen. Dazu werden nach Ablauf des Modellprojektes die administrativen Prozessdaten der Integrierten Erwerbsbiografien und der Leistungshistorik Grundsicherung ausgewertet. Anhand von qualitativen Forschungsmethoden sollen zusätzlich Informationen zu Deutungen, Handlungsorientierungen und Praktiken in den variierenden Einsatzbedingungen der Eingliederungsvereinbarung gewonnen werden. Dabei soll untersucht werden, welche Funktionen Integrationsfachkräfte der Eingliederungsvereinbarung in der Beratungs- und Vermittlungsarbeit einräumen. Weitere Forschungsfragen sind, wie Erwerbslose die Erstgespräche in der Vermittlung (unter unterschiedlichen Einsatzvarianten der Eingliederungsvereinbarung) wahrnehmen und wie beide Gruppen beim Abschluss (oder Nicht-Abschluss) der Eingliederungsvereinbarung interagieren.  

Ziel

Das Projekt soll die Wirkungen von Eingliederungsvereinbarungen auf die Beschäftigungschancen und auf die Reduktion von Hilfebedürftigkeit ermitteln.

Leitung

Carolin Freier
30.06.2018 - 30.12.2019
01.01.2017 - 30.12.2020
01.01.2017 - 30.12.2025

Mitarbeiter

Carolin Freier
01.01.2017 - 29.06.2018
01.01.2017 - 30.12.2021
01.01.2017 - 30.12.2025