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Projekt

Förderung von Flüchtlingen mit Aufenthaltserlaubnis

Projektlaufzeit: 01.01.2017 bis 31.12.2021

Kurzbeschreibung

Vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl nach Deutschland kommender Flüchtlinge stellt sich die Herausforderung einer schnellen und effektiven Arbeitsmarktintegration der auf Dauer hier bleibenden Menschen. In diesem Projekt soll einerseits untersucht werden, mit welchen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis (d.h. mit Asyl-, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz) im Bereich des SGB II gefördert werden. So ist etwa zu erwarten, dass Sprach- und andere Qualifizierungsangebote einen Schwerpunkt der Förderung in den ersten Monaten darstellen. Unter der Voraussetzung ausreichender Fallzahlen wird auch eine differenzierte Betrachtung der Aktivierungsstrategien der Jobcenter nach Herkunftsgruppen der Immigranten angestrebt, da Sprachkenntnisse und insbesondere Ausbildungsniveaus unterschiedlich verteilt sein können. Neben der Teilnahmeselektivität wird andererseits auch die Wirksamkeit ausgewählter Maßnahmen (wie für das Programm „Perspektiven für Flüchtlinge“ - PerF) für Flüchtlinge untersucht. Es soll grundsätzlich evaluiert werden, ob die Flüchtlingen angebotenen Förderprogramme einen positiven Einfluss auf ihre Arbeitsmarktintegration ausübenden, oder ob mögliche Lock-in-Effekte überwiegen. Daneben sollen auch hier, wenn es die Fallzahlen erlauben, nach Herkunft differenzierte Analysen durchgeführt werden. Die Ergebnisse für Flüchtlinge werden mit den Analysen für bereits länger in Deutschland lebenden Ausländern aus einem anderen Projekt (s. Nr. C2.2) in Bezug gesetzt. Die statistischen Analysen sollen auf Basis von administrativen Personendaten realisiert werden. Um anerkannte Flüchtlinge in den Prozessdaten identifizieren zu können, wird der ab dem Jahr 2016 in den Trägern der Grundsicherung neu zu erhebende Aufenthaltsstatus genutzt. Die ebenso neu zu erhebende Variable zur Möglichkeit des Arbeitsmarktzugangs ergänzt die Angaben zum Aufenthalt. Die Stichprobenziehung ist für die erste Hälfte des Jahres 2017 geplant. Bis dahin sollten die Erhebungsverfahren in den Jobcentern routiniert ablaufen und eine zuverlässige Datenqualität bestehen. Die Aktivierungsstrategien und Teilnahmen an Förderprogrammen werden mithilfe von Probitmodellen geschätzt. Die Wirkungsanalysen für ausgewählte Maßnahmen werden mit Matchingmethoden realisiert. Da die Angaben der administrativen Daten allerdings voraussichtlich nicht die Erwerbshistorie dieses Personenkreises in ihren Heimatländern abbilden werden, was die Bildung von statistischen Zwillingen erschwert, ist nur eine vorsichtige Interpretation der ermittelten Maßnahmeeffekte im Sinne von Tendenzen möglich.  

Ziel

Es sollen Maßnahmezugänge und -wirkungen im SGB II für Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis untersucht werden

Leitung

01.08.2020 - 31.12.2021
Markus Kiesel
01.01.2017 - 31.12.2019
Bastian Stockinger
01.01.2020 - 31.10.2020
01.10.2020 - 31.12.2021