Analysen zum ESF-BAMF-Sprachprogramm
Projektlaufzeit: 01.01.2017 bis 30.06.2019
Kurzbeschreibung
Das BAMF ist für Integrationskurse (für 2016 gut 20.000 Eintritte erwartet) und ESF-BAMF-Sprachkurse (für 2016 rund 100.000 Eintritte erwartet) zuständig. Während die Integrationskurse auf Sprachkenntnisse fokussieren, enthalten die ESF-BAMF-Kurse auch berufliche Anteile. Die Teilnahme an einem Integrationskurs setzt derzeit einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland voraus (§ 44 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes); die Anmeldung erfolgt beim BAMF über Träger. Die Teilnahme an einem ESF-BAMF-Sprachkurs setzt derzeit voraus, dass Personen arbeitsuchend gemeldet sind und in der Regel auch Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen. Sie müssen bereits einen Integrationskurs besucht haben. Die Zuweisung erfolgt über Agenturen und Jobcenter.
Bisher liegt zu den ESF-BAMF-Sprachkursen eine Evaluationsstudie von ZEW/infas/NIW aus dem Jahr 2014 vor (Evaluation „Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund“, Abschlussbericht für das BMAS). Dort wurden eine Befragung sowie eine Wirkungsanalyse durchgeführt. Die Wirkungsanalyse betrachtet dabei Zugänge aus dem Jahr 2011 und deren Verbleib für 18 Monate nach Förderbeginn. Eine Vergleichsgruppe wurde mit Hilfe statistischer Matching-Verfahren gebildet. Die methodische Herausforderung bei der Auswahl „statistischer Zwillinge“ bestand darin, dass in den Prozessdaten weder Informationen zu Sprachkenntnissen noch Informationen über den Sprachförderbedarf der potenziellen Kontrollpersonen vorliegen. Die genannte Studie nimmt an, dass eine potenzielle Kontrollperson im Durchschnitt über einen vergleichbaren Sprachförderbedarf verfügt, wenn sie auch in anderen soziodemografischen und erwerbsbiografischen Eigenschaften mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am ESF-BAMF-Programm vergleichbar ist. Im Ergebnis zeigt sich für den Verbleibszeitraum ein starker Lock-in-Effekt. Auch 18 Monate nach Kursbeginn finden sich im Schnitt über alle Personen noch keine positiven Beschäftigungseffekte der Förderung. Allerdings ist die zugrundeliegende Annahme zumindest zweifelhaft.
Das geplante Projekt soll Grundinformationen für aktuellere Kohorten von Zugängen in die ESF-BAMF-Sprachkurse bereitstellen und als Machbarkeitsstudie die Möglichkeiten einer weiteren Wirkungsforschung prüfen. Hierfür sollen die Werdegangs-Informationen zu ESF-BAMF-Sprachkursen mit den IEB verknüpft und ausgewertet werden. Der Fokus soll aus Zugängen für die Jahre 2014 und 2015 liegen (letztere stehen Ende des Jahres 2016 zur Verfügung). Derzeit noch nicht absehbar ist, ob in den Daten bereits zuverlässige Informationen zum Aufenthaltsstatus vorhanden sein werden, daher ist das Vorhaben ggf. als Vorstudie für Zugänge aus Jahr 2016 zu werten.
In einem ersten Schritt sind detaillierte Informationen zu den Teilnehmerstrukturen an den Kursen beider Jahre bereitzustellen. Für Zugänge aus dem Jahr 2014 lässt sich ebenfalls der Verbleib bis Endes Jahres 2015 untersuchen. In einem zweiten Schritt soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, ob sich für Zugänge aus dem Jahr 2014 ggf. Wirkungsanalysen durchführen lassen (die sich aber auf relativ kurze Verbleibszeiträume beschränken müssten). Dabei ist sorgfältig zu diskutieren, ob sich die oben getroffene Annahme, dass sich ohne Kenntnis über die Sprachförderbedarfe „statistische Zwillinge“ finden lassen, rechtfertigen lässt. Zu prüfen ist, ob alternative Ansätze der Wirkungsforschung zum Ansatz kommen könnten (z.B. Schätzung der Effekte unterschiedlich hoher bedingter regionaler Förderintensitäten).
Ziel
Das Projekt stellt detaillierte und vergleichsweise aktuelle Informationen zu den Teilnehmerstrukturen an ESF-BAMF-Sprachkursen 2014 und 2015 und zum Verbleib der Teilnehmenden aus dem Jahr 2014 bereit.