Untersuchung und Vergleich der Wirkungen des Gründungszuschusses vor und nach der Reform 2011 ( GZ alt nach vormals § 57 SGB III und GZ neu nach § 93f. SGB III)
Projektlaufzeit: 01.03.2015 bis 28.02.2020
Kurzbeschreibung
Zum 1. August 2006 wurde der Gründungszuschuss (damals § 57 SGB III) eingeführt, der die bis dahin bestehenden Instrumente der Existenzgründungsförderung für Arbeitslose (Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss) in der aktiven Arbeitsmarktpolitik er-setzte. Zum 28. Dezember 2011 wurde der Gründungszuschuss in wesentlichen Punkten reformiert (§§ 93, 94 SGB III), insbesondere handelt es sich nun vollständig um eine Ermessensleistung. Ziel des vorliegenden Projekts ist eine Analyse und ein umfassender Vergleich des Gründungszuschusses in der „alten“ und der reformierten, „neuen“ Version bezüglich seiner Wirkungen in mehreren Dimensionen, u.a. Teilnehmer/innenstruktur, Verbleib in Selbstständigkeit und Einkommenssituation in der kurzen und langen Frist, Unternehmensdynamiken und Innovationen.
Ziel
Evaluation der Wirkungen des Gründungszuschusses und Beurteilung der Reform im 2011
Methoden
quantitative Methoden, Verbleibsanalysen