Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung im IAB
Projektlaufzeit: 01.06.2004 bis 01.06.2006
Kurzbeschreibung
Prüfung der Umsatzsteuerpflicht für Auftragsforschung im IAB; Festlegung des weiteren Vorgehens bei Vorliegen der Umsatzsteuerpflicht:
Einkauf externen Sachverstandes der Bayerischen Treuhandgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft zur Überprüfung der Mehrwertsteuerpflicht des IAB und Festlegung des weiteren Vorgehens. Vorbereitung eines Gesprächs mit dem Zentralfinanzamt.
Möglichkeiten, die aus einem Gespräch resultieren könnten:
1. IAB ist nur für einzelne Bereiche der Auftragsforschung steuerpflichtig.
2. Falls die Steuerpflicht des IAB bestehenbleibt kann das IAB die Auftragsforschung als Betrieb gewerblicher Art durchführen und mit einer Satzung über die Gemeinnützigkeit einen Zweckbetrieb begründen. Für die Umsatzsteuer ist aufgrund der Zweckbetriebseigenschaft § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG anwendbar. Somit gilt für die Umsätze aus der Auftragsforschung der ermäßigte Steuersatz von 7% bei vollem Vorsteuerabzug oder das IAB erläßt keine Satzung für ihren Betrieb gewerblicher Art Auftragsforschung. Dann ist der ermäßigte Steuersatz nicht anwendbar und die Umsätze unterliegen in diesem Fall dem vollen Steuersatz von 16% nach § 12 Abs. 1 UStG. Vorsteuerabzug ist auch hier in voller Höhe möglich.
Ziel
Feststellung, ob Umsatzsteuerpflicht des IAB bei der Auftragsforschung besteht. Im Falle der Bestätigung dieser Meinung des Zentralfinanzamtes Nürnberg, wird das weitere Vorgehen festgelegt werden.