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Projekt

Aktivierende Arbeitsmarktpolitik im internationalen Vergleich

Projektlaufzeit: 31.12.2004 bis 30.04.2008

Kurzbeschreibung

In zahlreichen Ländern wurde die passive und aktive Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren einer grundlegenden Reform unterworfen. So wird heute auf internationaler Ebene weniger von "aktiver Arbeitsmarktpolitk" als  mehr von "aktivierender Arbeitsmarktpolitik" gesprochen. Der Begriff "Aktivierung" ist umfassender und beschränkt sich nicht allein auf die gängigen Programme der aktiven Arbeitsmarktpolitik, deren Effektivität und Effizienz bereits seit längerem in Zweifel gezogen wird. Stärkung der Eigenverantwortung, Befähigung zur selbständigen Anpassung an die Herausforderungen des Arbeitsmarktes und Förderung der Risikobereitschaft sind wesentliche Elemente aktivierender Arbeitsmarktpolitik, als deren Vorreiter Großbritannien, die Niederlande, Schweden, Dänemark und in jüngster Zeit die Schweiz gelten. Der Gedanke "bezahlter Arbeit" als primäre Grundlage sozialer Absicherung wurde wesentlich stärker betont als früher, d.h. Einkommen aus Arbeit ist Einkommen aus Transferleistungen grundsätzlich vorzuziehen. Die politischen Statements "Welfare to Work" in Großbritannien, "Work, Work, Work" in den Niederlanden, "Active Line" in Dänemark und "Fördern und Fordern" in Deutschalnd sind zentrale Reformelemente, die darauf abzielen, die Erwerbsbeteiligung der Arbeitslosen zu erhöhen. Daraus ergaben sich Konsequenzen nicht nur für die aktive, sondern auch passive Arbeitsmarktpolitik. Rechte und Pflichten der Stellensuchenden wurden enger miteinander verzahnt, d.h. der Bezug von Lohnersatzleistungen wurde stärker als in der Vergangenheit mit Bedingungen verknüpft, wie der intensiven Arbeitssuche, der Annahme von Stellenangeboten und der Beteiligung an Trainingsmaßnahmen. Weitere Elemente dieser Politik waren der erschwerte Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenver-sicherung, die Absenkung des Niveaus der sozialen Absicherung, die Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien und eine stringentere Sanktionspolitik der Arbeitsämter für den Fall, dass Leistungsempfänger ihren Verpflichtungen nicht nachkamen. Die Aktivierungsmaßnahmen sollten in Verbindung mit der Intensivierung der Arbeitsvermittlung das Matching auf dem Arbeitsmarkt verbessern und die Reservationslöhne der Stellensuchenden senken, was ebenfalls zu einer beschleunigten Arbeitsaufnahme beitragen kann.
Das Projekt soll die Ausgestaltung der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik mehrerer Länder systematisch vergleichen. Neben einer Darstellung der Veränderungen im Recht der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung soll die Umsetzung der Reformen in den Ländern hinweg systematisch erfasst werden (z.B. die Handhabung der Zumutbarkeitskriterien, Verhängung von Sanktionen). Gerade hier besteht noch erheblicher Forschungsbedarf. Mit Hilfe der hierbei gewonnenen Informationen sollen die Wirkungen aktivierender Arbeitsmarktpolitik v.a. auf Dauer des Leistungsbezugs und auf die Wahrscheinlichkeit eines Übergangs in Arbeit auf individueller Ebene untersucht werden. Bei der Abschätzung der Effekte ist für Wirkungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung und evtl. andere Kontextbedingungen zu kontrollieren. Zu erwarten ist dass die Aktivierung je nach Einbettung in unterschiedliche Arbeitsmarktverfassungen und Wohlfahrtsstaatsregime unterschiedlich funktioniert. Im Rahmen des internationalen Vergleichs ist herauszuarbeiten, unter welchen institutionellen Rahmenbedingungen welche aktivierenden Maßnahmen erfolgreich sind.

Darüber hinaus ist zu vermuten, dass Änderungen in der Steuerungs- und Implementationsstruktur der Arbeitsmarktpolitik - etwa die Einführung von Zielsteuerung und Leistungsvergleich - nicht nur zufällig mit der Einleitung einer Aktivierungsstrategie einhergehen, sondern sich diese beiden Entwicklungen kausal bedingen.
Ziel des Kooperationsprojektes von IAB und MPI ist ein systematischer internationaler Vergleich der Ausprägung, Funktionsweise und der Wirkung aktivierender Arbeitsmarktpolitik in einer Reihe systematisch ausgewählter Staaten, um darüber Aussagen über die Voraussetzungen für eine effektive Aktivierungsstrategie in der Arbeitsmarktpolitik treffen zu können.

Ziel

Im Rahmen einer Kooperation von Rechtsexperten und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern aus 8 Ländern werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten aktivierender Arbeitsmarktpolitik im Rahmen eines internationalen Vergleichs herausgearbeitet. Identifikation der Ergebnisse und Erfolgsbedingungen einer solchen Politik.

Methoden

Das Projekt wird interdisziplinär angelegt und juristische, ökonomische und sozialwissenschaftliche Fragestellungen und Ansätze verbinden.
Zentrale Fragestellungen sind die folgenden:
1. Welche Ausgestaltung aktivierender Arbeitsmarktpolitik lässt sich in den einzelnen Ländern im formalen Recht beobachten?
2. Wie werden aktivierende Arbeitsmarktpolitiken in der Praxis umgesetzt? Welche Veränderungen sind dabei in der Steuerungs- und Implementationsstruktur der Arbeitsmarktverwaltungen verbunden?
3. Wie lässt sich die Wahl unterschiedlicher Aktivierungsstrategien erklären?
4. Welche Wirkungen hat die Formulierung und Umsetzung von aktivierender Arbeitsmarktpolitik auf den Verbleib in Arbeitslosigkeit und die Integration in Beschäftigung? Inwieweit hängen die Efffekte aktivierender Politik von flankierenden Reformen in anderen Politikbereichen und ökonomischen Kontextbedingungen in einem weiteren Sinne ab?
Innerhalb eines einheitlichen konzeptionell-analytischen Rahmens werden die in den Vergleich einbezogenen Länder systematisch dargestellt und im Hinblick auf die untersuchungsleitenden Fragestellungen verglichen.
Das Projekt wird in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht durchgeführt. Es wird darüber hinaus ein Netzwerk von nationalen Experten mit juristischem, ökonomischem und sozialwissenschaftlichem Hintergrund aufgebaut, um jeweils spezifisches Wissen über die einzelnen Länder gewinnen zu können.
Das Projekt wird acht Länder abdecken: Deutschland, Dänemark, Schweden, Frankreich, die Niederlande, die Schweiz, Großbritannien und die USA. Der Beobachtungszeitraum wird sich auf rund 10 Jahre erstrecken.

Leitung

Werner Eichhorst
31.12.2004 - 30.04.2008
31.12.2004 - 30.04.2008

Mitarbeiter

Ulrich Becker
31.12.2004 - 30.04.2008
Ockert Dupper
31.12.2004 - 30.04.2008
Werner Eichhorst
31.12.2004 - 30.04.2008
Maria Grienberger-Zingerle
31.12.2004 - 30.04.2008
Otto Kaufmann
31.12.2004 - 30.04.2008
Peter Köhler
31.12.2004 - 30.04.2008
Friso Ross
31.12.2004 - 30.04.2008
Bernd Schulte
31.12.2004 - 30.04.2008
Markus Sichert
31.12.2004 - 30.04.2008