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Projekt

Menschen mit Schwerbehinderungen in Betrieben

Projektlaufzeit: 31.12.2019 bis 30.12.2025

Kurzbeschreibung

Das Projekt untersucht die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und die damit verbundene Ausgleichsabgabe aus Sicht der Betriebe. Noch immer erfüllen viele Betriebe nicht die Vorgabe, 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderungen zu besetzen. Mit Hilfe der IAB-Stellenerhebung erfasst dieses Projekt aus betrieblicher Sicht Gründe für die nicht ausreichende Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen. Zudem untersucht das Projekt, wie Betriebe die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen einschätzen und welche Erfahrungen sie damit bisher gemacht haben. Die Befragungsdaten werden um Auswertungen von administrativen Daten ergänzt, wie der Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM), dem Betriebs-Historik-Panel und den Integrierten Erwerbsbiografien. Dabei werden die im Gesetz definierten betrieblichen Schwellenwerte für die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen in den Blick genommen: So müssen beispielsweise Betriebe mit weniger als 40 Arbeitsplätzen eine Person mit Schwerbehinderungen beschäftigen, Betriebe mit mehr als 40 Arbeitsplätzen zwei Personen mit Schwerbehinderungen. Es wird analysiert, ob Betriebe oberhalb der Schwellenwerte tatsächlich mehr Personen mit Schwerbehinderungen beschäftigten und ob manche Betriebe unterhalb der Schwellenwerte bleiben und ihre Beschäftigtenstruktur entsprechend anpassen, um die Ausgleichsabgabe bzw. einen Anstieg der Ausgleichsabgabe zu vermeiden.

Ziel

Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, ein besseres Verständnis der Gründe für die zu geringe Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen in Betrieben und der Rolle der Ausgleichsabgabe zu erlangen. Auf allgemeiner Ebene kann das Projekt Hinweise liefern, wie sich Betriebe in Bezug auf arbeitsrechtliche Schwellenwerte verhalten.

Leitung

31.12.2019 - 30.12.2025

Mitarbeiter

31.12.2019 - 30.12.2025